dienstleistungen für
Gebäude; Güter und Dienstleistungen der Informationstechnologie; Büro- und
EDV-Verbrauchsmaterial; Lebensmittel für Großabnehmer; Betriebsverpflegung,
Essensbons; Wäscherei, Miettextilien; Metallprodukte, Maschinen, Werkzeug,
Werkstattausrüstung; Elektrogeräte und -komponenten, Elektronikgeräte und
-komponenten sowie deren Instandhaltung) folgende Voraussetzungen erfüllt
sind:
Zur Berücksichtigung der besonderen Rolle der klein- und mittelbetrieblichen Anbieterstruktur hat die Gesellschaft Leistungen in jenen Fällen, in denen dies in örtlicher oder zeitlicher Hinsicht oder nach Menge und Art der Leistung zweckmäßig ist, so – auf NUTS 3 Region-Ebene –“, das sind eben die kleineren Ebenen, „auszuschreiben, dass sich nach Möglichkeit auch Kleinstbetriebe“ – und es geht mir jetzt nicht nur um die KMUs, sondern ich sage ganz bewusst: die Kleinstbetriebe – „an den Ausschreibungen beteiligen können (Eignungskriterien), wobei insbesondere auf die örtliche Nahversorgungsstruktur Bedacht zu nehmen ist.“
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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist der Grund, warum ich schon das letzte Mal dem Kollegen Schimböck gesagt habe, dass die Formulierung – und mein Herz schlägt dafür, und ich kämpfe die ganze Zeit dafür, dass die Bundesbeschaffungsagentur sich eben nicht ausweitet, ich bin da eine vehemente Kämpferin dafür – leider vergaberechtlich nicht in Ordnung ist.
Weil Herr Kollege Schimböck gesagt hat: klare Ansage!, muss ich sagen: Ich glaube doch, dass das hier (die Rednerin hält den von ihr verlesenen Entschließungsantrag in die Höhe) eine klare Ansage beziehungsweise eine klare Vorgabe an das Finanzministerium ist, die Bundesbeschaffungsagentur in der Art und Weise zu beauftragen, dass Angebote auch für unsere mittelständischen Betriebe ausgeschrieben werden.
Das liegt
uns am Herzen, denn davon hängt unsere Lebensqualität, hängen unsere
Arbeitsplätze ab. Ich bitte Sie wirklich, hier diesem Entschließungsantrag Ihre
Zustimmung zu geben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte
Mitterer und Ing. Kampl.)
19.11
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Der von den Bundesräten Zwazl, Mitterer, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag ist genügend unterstützt.
Ich werde Ihnen aber den Betreff noch in Erinnerung rufen:
Entschließungsantrag betreffend die Berücksichtigung von
Klein- und Mittelbetrieben, insbesondere von Kleinstbetrieben (bis
9 Beschäftigte) bei Auftragsvergaben durch die Bundesbeschaffung GmbH,
sowie die Klarstellung des Begriffes „Zweckmäßigkeit“ in den Erläuterungen zum
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem
das Bundesgesetz über die
Errichtung der Bundesbeschaffung GmbH geändert wird.
Dieser Antrag ist
genügend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Es liegt mir keine
weitere Wortmeldung vor.
Wünscht noch jemand
das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Diese Debatte ist
geschlossen.
Wird von der
Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der
Fall.
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