der
Geschäftsordnung des Bundesrates, dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
zur Berichterstattung über den Beschluss des Nationalrates: Bundesgesetz, mit
dem das Bundesgesetz über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen
für Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden in konsularischen Angelegenheiten
geändert wird, eine Frist bis 8. Juni 2006 zu setzen.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, um
ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag
ist somit angenommen.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der
heutigen Sitzung insgesamt drei Anfragen eingebracht wurden.
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Die Einberufung
der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege
erfolgen. Als Sitzungstermin wird Freitag, 9. Juni 2006, 9 Uhr,
in Aussicht genommen.
Für die
Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Beschlüsse in Betracht, die der
Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht
beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die
Ausschussvorberatungen sind für Mittwoch, 7. Juni, ab 13 Uhr
vorgesehen.
Diese Sitzung ist
geschlossen.
Schluss der Sitzung: 18.31 Uhr
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