zung – es war eine Ergänzung, die ja schon bei der großen Steuerreform besprochen wurde – muss man ja in Ergänzung zum Steuerpaket von 2004/2005 sehen.
Dazu gibt es vom IHS, also nicht vom Finanzministerium, eine Studie, die am 23. März veröffentlicht wurde, und das IHS sagt, dass allein die große Steuerreform – die größte Steuerreform, denn bisher hat es noch nie derart große Reformen gegeben; die letzte, unter Edlinger, 1,2 Milliarden € , nur zum Vergleich – den KMUs 1,3 Milliarden € gebracht hat. Wir fördern also die KMUs innerhalb eines kurzen Zeitraumes, nämlich zwischen 2004 und 2006, mit insgesamt 1,5 Milliarden €. Noch nie hat es eine derartige Förderung in einem so kurzen Zeitraum gegeben!
Da jetzt immer wieder gesagt wurde, es gebe weniger Beschäftigte und es mussten auch KMUs zusperren, bringe ich einen weiteren Vergleich, ebenfalls aus dieser Studie: Im Jahre 1995 – unter einem sozialdemokratischen Finanzminister – hat es 190 421 Unternehmungen mit 2,167 418 Millionen Beschäftigten gegeben, und jetzt – das heißt, im Jahre 2003; das sind die letzten vorliegenden Zahlen – gibt es 212 475 Unternehmungen mit 2,3 Millionen Beschäftigten. – Also wo sind da „weniger Beschäftigte“, wie heute hier fälschlich behauptet wurde? Wo sind die weniger Unternehmungen?
Gehen Sie mit wahren Fakten und Zahlen in die Öffentlichkeit, bevor Sie irgendetwas Falsches behaupten! Wir haben – Herr Bundesrat Gruber ist jetzt leider nicht mehr da – Nägel mit Köpfen gemacht!
Zur Frage der Steuerharmonisierung, Frau Bundesrätin Lichtenecker: Selbstverständlich war das Thema in unserer EU-Präsidentschaft. Bei der informellen ECOFIN-Tagung in Wien – darüber wurde breitest berichtet – haben wir eine Diskussion über die Steuerharmonisierung geführt. Sie ist noch nicht mehrheitsfähig – in diesem Fall brauchen wir Einstimmigkeit –, aber wir haben selbstverständlich versucht, dieses Thema weiterzubringen, wobei es bei der Steuerharmonisierung nicht darum geht, dass alle das gleiche Steuersystem und den gleichen Steuersatz haben, sondern dass die Bemessungsgrundlage für die Unternehmensbesteuerung nach gleichen Spielregeln geführt und dass nicht vor allem mit versteckten Befreiungen eine indirekte Förderung ermöglicht wird. Ein fairer Wettbewerb soll stattfinden können.
Wir bleiben auf diesem Gebiet
weiter dran, werden das auch nach der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft
weiterverfolgen, aber es ist falsch, uns vorzuwerfen, dass wir auf diesem
Gebiet nichts gemacht hätten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des
Bundesrates Ing. Kampl.)
14.20
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996
geändert wird (1357 d.B. und 1464 d.B. sowie 7549/BR d.B.)
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