Es sind dies die Beschlüsse des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006, ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung geändert wird, sowie ein Bundesgesetz, mit dem das Heimaufenthaltsgesetz geändert wird. (Unruhe im Saal.) – Heimaufenthalt wird uns noch alle betreffen, daher bitte ich um Ruhe. (Heiterkeit.)
Die Berichterstattung zu diesen Punkten hat Frau Bundesrätin Mörk übernommen. – Ich darf sie bitten, die Berichte zu bringen.
Berichterstatterin Gabriele Mörk: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich darf Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sachwalterrecht im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch und das Ehegesetz, das Außerstreitgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Vereinssachwalter- und Patientenanwaltsgesetz, die Notariatsordnung, das Gerichtsorganisationsgesetz und das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2006 geändert werden, bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich darf mich daher auf die Antragstellung beschränken:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters darf ich Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung geändert wird, bringen.
Hier liegt Ihnen ebenfalls der Bericht in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters darf ich Ihnen noch den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimaufenthaltsgesetz geändert wird, bringen.
Auch hier liegt Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich daher auf die Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Neuwirth. – Bitte.
16.05
Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Mit dem Sachwalterrechts-Änderungsgesetz soll laut Begründung der Regierungsvorlage der Anwendungsbereich des Instituts der Sachwalterschaft auf jene Fälle eingeschränkt werden, in denen die Bestellung eines Sachwalters unumgänglich ist. Es soll die Subsidiarität der Sachwalterschaft betont werden und die primär anzuwendenden Hilfen konkret umschrieben werden.
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