Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des
Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung
geändert wird.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag
ist somit angenommen.
Nunmehr gelangen
wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimaufenthaltsgesetz geändert wird.
Ich ersuche jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag
ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, das
Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, die
Strafprozessordnung 1975 und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden
(1426 d.B. und 1520 d.B. sowie 7541/BR d.B. und 7569/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mörk. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin
Gabriele Mörk: Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich
bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates
vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz,
das Ausschreibungsgesetz 1989, die Strafprozessordnung 1975 und das Jugendgerichtsgesetz
1988 geändert werden.
Der Bericht liegt
Ihnen in schriftlicher Form vor; ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.
Der
Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit
Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
16.24
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich werde dem Umstand Rechnung tragen, den Herr Kollege Kritzinger liebevoll beschrieben hat, und mich kurz halten. Ich mache zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes einige kurze Anmerkungen.
Derzeit können bis zu drei Behörden Aufsicht über die Vollzugsbehörden erster Instanz führen. Die vielen parallelen Agenden bei der Dienststellen-Fachaufsicht wurden offenbar als unübersichtlich beziehungsweise unbefriedigend empfunden. Der Zustand der Doppelgleisigkeiten soll durch die Schaffung einer zentralen Strafvollzugsdirektion be-
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite