Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 77

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Berichterstatterin Mag. Susanne Neuwirth: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juli 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 und das Wirtschafts­treuhandberufsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über die Bilanz­buchhaltungsberufe (Bilanzbuchhaltungsgesetz – BibuG) geschaffen wird.

Der Bericht liegt Ihnen in Schriftform vor. Ich komme sogleich zum Antrag.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. – Bitte.

 


12.30.00

Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In meiner Rede werde ich primär auf die Bilanzbuchhaltungsberufe, deren Regelung heute geändert wird, eingehen.

Seit 1. Juli 1999 sind neben den Wirtschaftstreuhändern auch zwei weitere Berufe, nämlich der Selbständige Buchhalter und der Gewerbliche Buchhalter, zu Buchhaltungstätigkeiten berechtigt. Die Befugnisse der beiden Berufe waren und sind sehr unterschiedlich.

In einer von der SPÖ initiierten und einstimmig angenommenen Entschließung wurde der Bundesminister gebeten, in der XXII. Legislaturperiode die Rechte der Selb­ständigen Buchhalter und der Gewerblichen Buchhalter anzugleichen und die derzeit getrennten Berufe zu vereinigen. Ziel sollte es sein, einen einheitlichen Buchhaltungs­beruf zu schaffen, im Rahmen dessen den Kunden eine umfassende, ihren Bedürfnissen entsprechende Dienstleistung erbracht werden kann.

In mehreren Parteienverhandlungen wurde nun das zu beschließende Gesetz erar­beitet. Wesentliche Inhalte sind: Zusammenfassung der bisher getrennten Berufe Gewerblicher Buchhalter und Selbständiger Buchhalter zu einem Bilanzbuchhalter. Gleichzeitig werden die Rechte nach den Bedürfnissen der Kunden orientiert. Die Abgrenzung zum Steuerberater bleibt weiterhin aufrecht, und somit können mehr als 300 000 kleinere und mittelständische Unternehmungen zukünftig die Dienstleistung des neuen Bilanzbuchhalters in Anspruch nehmen.

Natürlich bedarf es bestimmter Voraussetzungen, um diesen Beruf ausüben zu können: einerseits der vollen Handlungsfähigkeit, besonderer Vertrauenswürdigkeit, geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse, aber auch die Fortbildung ist entsprechend nachzuweisen.

Weiters wurde in einem Vier-Parteien-Entschließungsantrag der Bundesminister ge­beten, sich diese neue Form des Berufes nach zwei Jahren anzuschauen und, sollten in einzelnen Bereichen Probleme auftreten, nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Insgesamt gesehen werden sowohl für die Unternehmungen – es handelt sich da, wie gesagt, um klein- und mittelständische Unternehmungen –, aber auch für jene, die diesen Job zukünftig ausüben, transparente Kriterien geschaffen, und ich glaube, auch arbeitsmarktpolitisch kommt es für jene, die sich in diese Richtung bewegen, zu einer optimalen Darstellung des Berufes.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite