Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 79

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

in Bezug auf die Rechte der Gewerblichen Buchhalter, dass Rechtslagen verein­heitlicht werden, dass es eine freie Kammerwahl gibt und so weiter. Hier gibt es Bereiche, die zu begrüßen sind, wenn auch festzustellen ist, dass wir bedauern und dass es einen Nachteil dieser Gesetzesvorlage darstellt, dass den Bilanzbuchhaltern die Arbeitnehmerveranlagung nicht ermöglicht wird beziehungsweise dass auch die Teilnahme an FinanzOnline nicht umfassend ermöglicht wird. Auch das ist ein Punkt, der mit einem negativen Beigeschmack behaftet ist.

Dennoch ist es summa summarum für uns so, dass das Positive überwiegt, wenn auch – und das muss man noch einmal betonen – die Übergangsregelungen keines­falls perfekt sind und wir hier durchaus eine schwierige Situation auf uns zukommen sehen.

Summa summarum, wie gesagt, ein Fortschritt in diesem Bereich, und daher wird die grüne Fraktion dieser Gesetzesvorlage zustimmen, wiewohl wir uns auch eine Evaluierung wünschen, die in dieser Form dann auch tatsächlich erfolgen wird, um auch entsprechende Adaptionen vornehmen zu können. (Beifall bei den Grünen.)

12.38


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Herr Bundesminister, bitte.

 


12.38.08

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Zumal es sich hier erfreulicherweise um eine Einstimmigkeitsmaterie handelt, bin ich dieser Entschließung des Nationalrates selbstverständlich gerne nach­gekommen, wiewohl man hinzufügen muss: Es waren insbesondere – was in Öster­reich nicht alltäglich ist – die betroffenen Berufsgruppen selbst, die dann zu dieser „Vergemeinsamung“ eines Berufsbildes geführt haben. Wenig ist perfekt im Leben, aber es ist ein großer erster Schritt in die richtige Richtung. Dass es nach zwei Jahren eine Evaluierung geben soll, ist gut und richtig.

Ich würde mir wünschen, dass auch entlang anderer Grenzen von Berufen und Berufsbildern derartige Fortschritte erzielt werden könnten wie bei dieser Zusam­menlegung von zwei Berufsbildern zu einem Beruf „Bilanzbuchhalter“. Das ist wirklich eine gute Sache. Und da es sich, wie gesagt, um eine Einstimmigkeitsmaterie handelt, erübrigt sich eine weitere Argumentation meinerseits. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

12.39


Vizepräsident Jürgen Weiss: Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

12.39.30 13. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Juli 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (1559 d.B. und 1599 d.B. sowie 7627/BR d.B.)

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite