20. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 12. Juli 2006
betreffend ein Europäisches Abkommen über die Regelung des
Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates; Suspendierung im
Verhältnis zur Ukraine (1463 d.B. und 1607 d.B. sowie 7623/BR d.B.)
Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen zu den Punkten 17 bis 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu den Punkten 17 bis 20 ist Herr Bundesrat Bader. Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Karl Bader: Ich bringe die Berichte zu den Tagesordnungspunkten 17 bis 20. Da sie alle in schriftlicher Form vorliegen, kann ich mich bei den einzelnen Berichten auf die Antragstellung beschränken.
Zum Tagesordnungspunkt 17, betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft:
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Zum Tagesordnungspunkt 18: Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, darf ich ebenfalls gleich zum Antrag kommen:
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,
3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Zum Tagesordnungspunkt 19, Protokoll Nr. 2 zum Europäischen Rahmenübereinkommen:
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Und schließlich zum Tagesordnungspunkt 20 betreffend Europäisches Abkommen über Regelung des Personenverkehrs:
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Gottfried Kneifel: Danke für die Berichte.
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