Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 137

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In der Mediation festgelegt worden sind: 45 dB in der Nacht, 54 dB bei Tag. Die Welt­gesundheitsorganisation sagt: Gesundheitsschädlich sind 55 dB bei Tag, 45 dB in der Nacht. Im Vorfeld dieses Abänderungsantrags war die Rede von 65 dB bei Tag und 55 dB in der Nacht. Das sind 10 dB mehr, und das ist eine Verzehnfachung des Lärms.

Es stimmt, die Grenzwerte sind noch nicht festgeschrieben, es steht nur drinnen: wird noch per Verordnung festgelegt. Aber diese Verordnung wird der Nationalrat nicht beeinflussen können. Sie wird wahrscheinlich von zwei Ministern festgelegt, und zwar nicht in der Höhe 45/55, sondern sicher darüber.

Abgesehen davon – auch schon in der Gesetzesänderung, die vorgeschlagen wird – ist festgeschrieben, dass es emissionsseitig keine Maßnahmen gibt, sondern nur mehr immissionsseitig. Das heißt, wenn die Grenzwerte überschritten werden, können Lärmschutzfenster eingebaut werden, wenn der Anrainer das möchte; wenn er nicht will, hat er Pech gehabt. Bei der Mediation allerdings ist festgehalten worden, dass auch emissionsseitig Maßnahmen gesetzt werden müssen, wenn die Lärmgrenzwerte nicht eingehalten werden, sprich: weniger fliegen. – Das ist ein Unterschied! Unab­hängig von der Höhe der Dezibel, es ist ein immenser Unterschied, ob man durch Lärmschutzfenster vor Lärm geschützt wird oder ob einfach weniger Lärm in der Umgebung stattfindet!

Liebe Frau Kollegin Roth-Halvax, die du meines Wissens auch sehr aktiv an der Mediation teilgenommen hast, das wirst du doch auch so aussagen können! (Bun­desrätin Roth-Halvax: Nein, nicht ganz!) Du wirst mir sicher Recht darin geben, dass es ein Unterschied ist, ob man durch Lärmschutzfenster lärmgeschützt ist oder ob einfach weniger Lärm in der Umgebung verursacht wird.

Ich möchte noch einmal auf das Zustandekommen dieses Gesetzes zu sprechen kommen, denn das ärgert mich schon gewaltig: Dieses UVP-Gesetz war einmal ganz annehmbar. Inzwischen gab es eine Lex Spielberg, wo dann eben reduziert wurde und zurückgeschraubt wurde und eben nicht mehr jedes Projekt bewilligt werden musste. Jetzt gibt es eine Lex Flughafen. Gerade im Bereich der Flughäfen, wo bisher verhandelt wurde und die Flughäfen auch Zugeständnisse machen mussten, gerade in diesem Bereich werden jetzt Zugeständnisse von Seiten des Umweltverträglich­keitsprüfungsgesetzes ermöglicht, und der Herr Umweltminister, der zuständig ist für dieses Gesetz, hat damit aber überhaupt nichts mehr zu tun, denn diskutiert wird nur mehr im Verkehrsausschuss. – Das ist für mich so einfach nicht in Ordnung und nicht akzeptabel! (Beifall bei den Grünen.)

Ich habe im Ausschuss nachgefragt, ob denn das wirklich so ein abrupter Einfall der beiden Abgeordneten war, die diesen Abänderungsantrag eingebracht haben, und da habe ich dann schon erfahren, dass Herr Bundesminister Pröll angeblich vorher darüber informiert hat, dass mit dem derzeitigen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz eine dritte Piste normalerweise nicht möglich ist, weil die Lärmgrenzwerte nicht einzu­halten wären. – Das wurde mir im Ausschuss dazu gesagt, und es wurde auch bestätigt, dass diese Änderung natürlich im Zusammenhang mit der dritten Piste steht, was denn? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Dass die Änderung im Zusammenhang mit der dritten Piste steht, wurde mir im Ausschuss auf meine Frage hin gesagt.

Ich habe auch nachgefragt, ob den Herren Wittauer und Regler höchstpersönlich eingefallen ist, dass sie diese Änderung haben wollen, oder ob nicht vielleicht doch vom Ministerium irgendwann einmal ein Anstoß dazu gekommen ist. Darauf allerdings habe ich nur eine ausweichende Antwort, jedenfalls kein Nein bekommen.

Ich finde, alle diese Dinge zusammen, nicht mehr darüber zu diskutieren, sondern einfach nur mehr in Schnellschussaktionen das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz zu ändern, das kann auf diese Art und Weise nicht weitergeführt werden. Wir werden


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