BundesratStenographisches Protokoll739. Sitzung / Seite 33

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trag hier eingebracht. Ich glaube, es ist ganz, ganz wichtig, das weiter zu verfolgen. Davon sind zwei Ressorts betroffen. Man sollte eigentlich meinen, dass vom Justizres­sort die Initiativen ausgehen müssen. Bekanntlich erfolgt aber die Abhandlung des Schutzes von Verbrechensopfern durch das Sozialministerium auf dem Wege des Bun­dessozialamtes. Ich denke, wir sollten das aufgreifen, was von Ihnen auch wiederholt hier eingefordert wurde.

Zum Zweiten: Sie haben ja vor vier Jahren den 25. Geburtstag der Volksanwaltschaft gefeiert, und da ist mir noch erinnerlich, dass damals von Volksanwalt Dr. Peter Kostel­ka aufgezeigt wurde, dass wir mit der Ausgliederung verschiedener staatlicher Einrich­tungen eigentlich wieder einen, wenn man so will, schutzfreien Raum schaffen, dass es der Volksanwaltschaft in diesen Fällen nur schwer möglich ist, den Menschen Hilfestel­lung zu geben. Jetzt wissen wir, dass in den letzten Jahren diese Ausgliederungen wei­ter fortgeschritten sind.

Ich denke hier gerade an jene Einrichtungen, die uns mit Infrastruktur versorgen, die die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land mit Infrastruktur versorgen, ich denke da­bei an Post und Bahn. Es ist meiner Meinung nach ganz wichtig, dass auch jenen Men­schen, die es sich nicht so richten können, eine entsprechende Möglichkeit gegeben wird, ihr Recht bei der Volksanwaltschaft zu suchen. Dr. Peter Kostelka, man sollte Ihrer Anregung, was den Raum, den Aktionsradius der Volksanwaltschaft betrifft, wie Sie das ja damals völlig zu Recht bei der Geburtstagsfeier, wenn ich so sagen darf, in dieser Festrede gesagt haben, ganz dringend nachkommen, denn sonst werden viele Menschen da überbleiben.

Wir wissen, dass auch im Pflegebereich sehr viel ausgegliedert ist, auch in anderen Bereichen, bei der Stromversorgung, der Telekommunikation und so weiter. Das ist, wie ich meine, eine ganz wichtige Geschichte.

Weiters: Es sind ja von der Volksanwaltschaft eigentlich nur sieben Bundesländer er­fasst, in zwei Bundesländern gibt es eigene Einrichtungen. Auch das, glaube ich, wäre noch einmal zu hinterfragen. Mich hat auch ein Bürgermeister von uns heute schon informiert, der aus so einem Bundesland kommt. Das ist, wie ich meine, eine ganz wichtige Geschichte. Rechtssicherheit sollte wirklich für alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land in allen neun Bundesländern in vollem Umfang bestehen, um entspre­chenden Schutz suchen zu können.

Abschließend vielleicht noch eines: Ich glaube, dass beim Beamtendienstrecht auch manches im Argen liegt. Es gibt in Oberösterreich einen, ich möchte fast sagen drama­tischen Fall, wo sich eine Bürgerin, die Mittelschullehrerin ist, auf dem Weg über die Landesregierung über eine Bautätigkeit beschwert hat, und diese Beschwerde hat man dann zum Anlass genommen, den Landesschulrat entsprechend zu informieren, um dienstrechtlich gegen diese Mittelschullehrerin vorzugehen. Es ist ganz wichtig, dass den Bürgern Demokratie auch ermöglicht wird, in diesem Fall eben die freie Meinungs­äußerung. Also auch ein Fall für den Volksanwalt.

Insgesamt kann ich Ihnen wirklich nur gratulieren. Es ist Ihnen, wie ich meine, in die­sem mehr als einem Vierteljahrhundert bereits gelungen, ein Rechtsinstitut zu schaf­fen, ein eigenständig agierendes Organ dieses Hauses, das wirklich bei allen Bürgern höchste Anerkennung findet.

Noch einmal meine persönliche Bewunderung, auch die meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen dafür, dass Sie diese Masse der Fälle mit so viel Akribie und, ich muss sagen, in den überwiegenden Fällen auch mit so viel Erfolg bewältigen. – Danke. (Bei­fall bei der SPÖ und den Grünen.)

10.19

 


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