BundesratStenographisches Protokoll739. Sitzung / Seite 35

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Der Landeshauptmann, in diesem Fall jener von Kärnten, hat sich gedacht, das ist ja alles nicht so wichtig und nicht so dringend, ist eigentlich eher eine Schikane und hat das so dargestellt, als wäre diese Meldepflicht eine freiwillige Mitwirkung am Ver­dachtsflächenkataster. Die Volksanwaltschaft hat dann festgestellt, dass diese Mel­dung doch verpflichtend gewesen wäre und dass sie unvollständig erfolgt ist.

Das klingt jetzt so, als ob das alles „nur“ Bürokratie wäre, so nach dem Motto, ja, ist halt passiert, aber nicht so dramatisch. In diesem Fall war es allerdings dramatisch, denn im Juli 2001 ist es auf einem Betriebsgelände in der Stadt Klagenfurt zu einem Deponiegasunfall gekommen. Dieser Unfall hätte vermieden werden können, wenn die ehemalige Deponie in den Verdachtsflächenkataster eingetragen gewesen wäre.

Umweltgesetzgebung als Schikanen zu sehen ist leider nach wie vor gang und gäbe. Dass man Auswirkungen auf die Umwelt oft auch erst später erkennt ist halt leider auch ein Problem.

Weiter zum Verkehrsbereich. Dieser ist gegliedert in den Bereich des „normalen“ Stra­ßenverkehrs und in den Bereich der Bundesstraßen. Über den „normalen“ Verkehrsbe­reich hat Herr Kollege Schennach schon gesprochen. Da geht es sehr oft um Behör­denwillkür, die großteils zu Lasten gerade von älteren Personen geht oder von Men­schen, die eben in der Gesellschaft nicht den tollen Stand haben wie unsereiner.

Ich verweise zum Beispiel auf die Behördenwillkür bei den Verlängerungen bezie­hungsweise befristeten Führerscheinen. Es ist ja nicht so, dass dies in erster Linie gesunde Menschen betrifft, sondern davon sind chronisch kranke und ältere Menschen betroffen. Diese Verlängerung beziehungsweise ein Neuantrag kostet 92 €. Zusätzlich wird oft auch noch ein ärztliches Gutachten benötigt, das wieder Geld kostet. Dass man dies durch eine gesetzliche Regelung ändert, wird auch von der Volksanwalt­schaft empfohlen, und das kann man nur unterstreichen.

Das eigentliche Problem ist aber auch, dass oft gerade im ländlichen Raum ältere Menschen, die vielleicht wirklich nicht mehr mit dem Auto fahren können, keine Mög­lichkeit haben, anders mobil zu sein. Sie sind auf das Auto angewiesen. Da müsste man auch im Bereich der Mobilität ansetzen!

Was wir voriges Jahr hier im Bundesrat beschlossen haben, wobei wir sehr wohl ge­wusst haben, dass es keine besonders gute Regelung ist, ist die Kinderbeförderung in Omnibussen. Kinder, die zur Schule fahren, dürfen nach wie vor nach der so genann­ten Zählregelung, nämlich drei zu zwei, befördert und transportiert werden. Dies ist unverständlich. Ich bin früher selbst mit dem Schulbus gefahren und weiß, wie es in Schulbussen zugeht. Ich denke, das ist wirklich eine Gefährdung der Sicherheit unse­rer Kinder, auf die wir ja angeblich alle besonders viel Wert legen. Ich zumindest lege wirklich besonders viel Wert auf meine Kinder. Darum wäre es doch wichtig, dass man hier einmal die wirtschaftliche Seite etwas bei Seite schiebt und in erster Linie an die Sicherheit der Kinder denkt und diese Regelung endlich auf eins zu eins anhebt.

Im Bereich der Bundesstraßen geht es nicht mehr so sehr um Ältere und um Kinder, sondern eher um Fragen wie Zweitvignette für Wechselkennzeichenbesitzer. Prinzipiell bin ich der Meinung, dass die Vignette jetzt in dieser Form, da sie kilometerunabhängig ist, insgesamt unfair ist. Ob ich jetzt ein Auto, zwei oder drei Autos habe, ist im Prinzip egal. Es müsste eigentlich viel mehr  auf die Strecke ankommen, die ich auf der Auto­bahn zurücklege.

Ein Problem, das leider nur am Rand gestreift worden ist, das aber meiner Meinung nach ein sehr großes Problem darstellt, gerade was die Bundesstraßen betrifft, ist der Lärm. Es ist schon erwähnt worden, dass die Bevölkerung sich immer mehr beein-


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