in diesem Zusammenhang sowohl das Gesundheitsministerium als auch das Sozialministerium als auch die beiden Kammern dieses Hauses gut beraten waren, die Ärzteschaft an ihre Verantwortung zu erinnern, auch schwarzen Schafen gegenüber in aller Deutlichkeit Maßnahmen zu setzen. Ich danke dem Hohen Haus in diesem Zusammenhang auch dafür.
Zum Verbrechensopfergesetz. Ich gebe Ihnen auch in diesem Zusammenhang Recht, dass es Mitte der siebziger Jahre ein modernes Gesetz gewesen sein mag, heute ist es nicht mehr so. Das hat auch der Gesetzgeber, Nationalrat und Bundesrat, erkannt, und es hat eine entsprechende Novelle gegeben, in der ein Rechtsanspruch in diesem Zusammenhang geschaffen wurde, in die auch die eine oder andere Bestimmung aufgenommen wurde, die von der Volksanwaltschaft angeregt wurde, beispielsweise Entschädigungen für Gegenstände, die im Zuge des Verbrechens zu Schaden gekommen oder ruiniert worden sind.
Offen ist nach wie vor die Frage des Schmerzengeldes. Ich glaube, dass das für die Betreffenden in höchstem Maße auch neben der finanziellen Seite eine psychische Komponente hat. Sie sind durch ein Verbrechen zu Schaden gekommen und haben das Gefühl, von der Gesellschaft allein gelassen zu werden. Ich glaube nicht, dass das wirklich eine Situation ist, die man vertreten kann, und meine, dass da ein gesetzgeberischer Akt zu erfolgen hätte.
Ich denke, in finanzieller Hinsicht ist in diesem Zusammenhang eine Argumentation nicht zulässig, denn von den finanziellen Strafen, die von den Gerichten ausgesprochen werden, machen die bisherigen Verbrechensopferentschädigungen 10 Prozent aus. Das heißt, wenn Verbrecher zahlen, dann sollten sie wohl in erster Linie einen Beitrag dazu leisten, dass der entsprechende Schaden auch tatsächlich abgegolten wird.
Es ist – das hat schon die Frau Vorsitzende gesagt – die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft für Ausgliederungen angesprochen worden. Ich mache Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, darauf aufmerksam, dass es uns als Volksanwaltschaft in diesem Zusammenhang nicht darum geht, Zuständigkeiten für Unternehmungen zu bekommen, die ja auf dem privaten Markt letztendlich für den Arbeitnehmer oder für den Bürger nicht mehr erkennbar eine öffentliche Leistung wahrnehmen. Uns interessiert nicht einer von 425 Liften am Arlberg, wo zufällig eine Beteiligung des Landes oder des Bundes gegeben ist. Das, was uns interessiert, ist eine Zuständigkeit für öffentliche Krankenanstalten, eine Zuständigkeit beispielsweise für die Verkehrsverbunde, also wo mit öffentlichem Geld öffentliche Aufgaben wahrgenommen werden. Dort ist, wie ich meine, eine Zuständigkeit der Volksanwaltschaft mehr als berechtigt.
Ich darf das Hohe Haus auch bitten, im Sinne der Bemerkungen bei der Zählregelung im Rahmen des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, also bei Omnibussen, insbesondere Schülertransporten weiter aktiv zu werden. Es ist in meinen Augen unerträglich, dass im privaten Verkehr beim Transport mit PKW selbstverständlicherweise die Eins-zu-eins-Regel gilt, dass Kinder einen eigenen Sitz haben müssen, angegurtet zu sein haben, während das aber bei einem Transport in Schülerbussen nicht der Fall ist. Das ist ein erster Schritt bei Privat-PKW gewesen. Jetzt ist der nächste Schritt bei Omnibussen zu setzen.
Eine letzte Bemerkung hinsichtlich der Grundrechte. Danke vielmals, dass Sie auf diesen durchaus mit dem Herzblut der Volksanwaltschaft geschriebenen Teil so positiv reagieren. Aus meiner sehr persönlichen Sicht ist es nicht nur eine Möglichkeit, proaktiv zu sein, sondern es ist zusätzlich auch eine Möglichkeit, ein Defizit in der österreichischen Rechtsrealität ein bisschen zurechtzurücken. Wir in Österreich hatten nie den großen Konsens bei der Schaffung von Grundrechten, so wie das vielleicht in Groß-
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