eine Entschließung des Nationalrates. Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass alleine mit der Bildung eines Asylgerichtshofes das Problem, das dazu führt, dass es zu überlangen Verfahrensdauern kommt, nicht gelöst ist.
Es hat zwei Verbesserungen in diesem Verfahrensbereich gegeben. Das war erstens einmal mit 1. Jänner 1998 die Schaffung des Unabhängigen Bundesasylsenats, weil da die Qualität der Entscheidungen wesentlich verbessert wurde, und zweitens hat mit 1. Jänner 2006 dieser Bundesasylsenat endlich auch eine Verbesserung in der Ausstattung sowohl finanziell als auch personell erfahren. Dadurch war es heuer erstmals möglich, dass eine Zahl von 12 000, die dem Anfall von neuen Fällen entspricht, auch abgearbeitet werden konnte. Aber die Altverfahren, deren Zahl 27 000 ausmacht – das wurde heute schon erwähnt –, können damit noch nicht abgetragen werden.
Würden wir jetzt sagte: Schaffen wir einen Asylgerichtshof, einen neuen Gerichtshof öffentlichen Rechts!, dann wäre dieses Problem noch nicht gelöst, sondern dann müsste man noch einmal ganz entscheidend aufstocken. Auf Grund dieser Aufstockung wäre dann entweder der Asylgerichtshof oder weiterhin der Unabhängige Bundesasylsenat imstande, diesen großen Rucksack doch in absehbarer Zeit abzubauen. Momentan kann man noch nicht prognostizieren, wann dieser Rückstand abgebaut wird.
Das muss nur klar sein bei der Überlegung, ob man einen derartigen Asylgerichtshof schaffen soll, wobei die Diskussion sicher noch nicht zu Ende ist, aber die Entscheidungsreife immer näher kommt. Die Frau Innenministerin hat neulich bei einer Veranstaltung gesagt, sie schätzt, dass wir im Frühjahr so weit sein werden.
Ich möchte nur noch darauf hinweisen, dass es nicht so ganz klar ist, was man sich da verspricht, nämlich dass es durch die Schaffung eines Asylgerichtshofes auch zu einer Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes käme. Auch wenn etwa Professor Mayer sagt, dass man dann zur Entscheidung von grundsätzlichen Rechtsfragen in Asylangelegenheiten nur mehr den Zug zum Verwaltungsgerichtshof haben soll, muss ich darauf hinweisen, dass der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs sagt, der Rechtsschutz dürfe aber mit der Schaffung dieses Asylgerichtshofes nicht eingeschränkt werden. Obwohl er derjenige ist, der am meisten an der Entlastung seines Hauses interessiert ist, meint er, eigentlich sollte trotzdem der Rechtszug grundsätzlich weiter auch an den Verwaltungsgerichtshof möglich sein. Also da sehen wir schon, das ist noch nicht wirklich ganz ausgegoren.
Aber allein die Tatsache, dass man diese Diskussion jetzt führt, ist vielleicht auch ein positiver Schritt in die Richtung, dass doch auch die Notwendigkeit erkannt wird, diese überlange Verfahrensdauer endlich wirkungsvoll in den Griff zu bekommen, nicht nur wegen der Rechtssicherheit, nicht nur deshalb, weil alle Beteiligten das ja negativ erfahren, der Asylwerber, aber auch die öffentliche Hand, sondern auch, weil mit der Beschleunigung der Verfahren eine wesentliche Kostenreduktion verbunden wäre. Ich glaube, das alleine ist schon ein Argument, wo man sagen muss, es wäre eine gute und richtige Investition, würde da noch einmal aufgestockt.
In diesem Sinne darf ich mich noch einmal herzlich für
die Diskussion bedanken und Ihnen auch weiterhin für Ihre Arbeit alles
Gute wünschen. Ich bin voraussichtlich der Volksanwalt, der einen Rekord
aufstellen wird, nämlich der bisher kürzest Amtierende zu sein. Ich
werde aber – und das verspreche ich Ihnen – mit
großem Engagement auch diese nunmehr sechseinhalb Monate, die mir zur
Verfügung stehen, für die Österreicherinnen und
Österreicher arbeiten. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
10.58
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich habe noch eine weitere Wortmeldung, und zwar die von Herrn Bundesrat Wiesenegg. – Bitte.
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