BundesratStenographisches Protokoll741. Sitzung / Seite 70

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Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, unter Anwendung des verfassungsrechtlichen Instrumentariums der Art 15 Abs. 8, 16 Abs. 4 und Abs. 5 B-VG

entweder die zur Umsetzung der VO BGBl. Nr. 245/2006 notwendigen straßen­polizeilichen Durchführungsverordnungen betreffend 16 Ortschaften in Folge jahrzehn­telanger (!) Säumigkeit des Landes zu erlassen oder

den Landeshauptmann von Kärnten mittels Weisung dazu aufzufordern.

*****

(Beifall bei den Grünen.)

Da dieses Thema heute sehr lange diskutiert worden ist, hoffe ich doch, dass dieser Antrag auch von den anderen Fraktionen unterstützt wird.

17.26


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Der von den Bundesräten Schennach, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Kärntner Ortstafeln ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Blatnik. – Bitte.

 


17.26.51

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Gospa president! Ge­schätzte Mitglieder der Bundesregierung! Spoštovani clani zvezni vlade! Wenn Herr Kollege Mitterer hier vorhin gesagt hat, dass der Herr Landeshauptmann von Kärnten hier klar und anschaulich die Problematik der zweisprachigen Ortstafeln kundgetan hat, kann ich dies in einigen Punkten ganz sicherlich nicht unwidersprochen hinnehmen.

Der Herr Landeshauptmann von Kärnten hat kundgetan, dass er eine friedliche Lösung will. Das wäre schön, aber es fehlt mir der Glaube, denn es war der Landeshauptmann von Kärnten, der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes durch Versetzung von Ortstafeln umgangen hat, durch Anbringung von slowenischen Zusatztafeln. Und dieses Handeln, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist sicherlich nicht friedlich, sondern dieses Handeln entspricht einer hetzerischen Methode! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Dieses Handeln steht auch im Widerspruch zur Rechtsordnung. Wenn er von nationalistischen Slowenen geredet hat, dann hat er ganz sicherlich Herrn Mag. Rudi Vouk gemeint. Ich möchte Herrn Mag. Rudi Vouk hier nicht in Schutz nehmen, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, entschieden haben 14 unabhängige Richter, und das ist Faktum, und nicht ein Herr Mag. Rudi Vouk.

Er hat auch das zweisprachige Schulwesen angesprochen. Ist es nicht schön im vereinten Europa, dass Mehrsprachigkeit – das müsste uns bewusst sein! – eine Bereicherung ist, dass Eltern ihre Kinder zum zweisprachigen Unterricht anmelden, um dadurch wirtschaftliche oder gesellschaftspolitische Vorteile zu erzielen. Wenn sie Kinder in den zweisprachigen Unterricht geben, bitte, dann sind das keine Kärntner Slowenen. Noch haben wir die Bekenntnisfreiheit und nichts anderes.

Minderheitenfeststellung – ich meine, allein schon die Idee ist absurd! Da haben wir doch im Frühjahr 2006 das Registerzählungsgesetz beschlossen, und zwar auf Antrag der damaligen Bundesregierung, wodurch die Erhebung der Umgangssprache und die Erhebung der Muttersprache abgeschafft worden sind – mit den Stimmen des BZÖ! Und heute stellen Sie sich her und verlangen so eine Minderheitenfeststellung. Ich


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