BundesratStenographisches Protokoll741. Sitzung / Seite 95

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garantie bis zum Alter von 18 Jahren; die Flexibilisierung des Kindergeldes; eine Begrenzung der Rezeptgebühr; der Einsatz für ein soziales Europa; ein deutlich verstärkter Einsatz erneuerbarer Energieträger; mehr Personal für die Polizei; ein leichterer Zugang zu Kunst und Kultur; die Aufwertung der Frauen, der Wissenschaft und der Kunst durch eigene Ministerien. Explizit für Wien wurde darüber hinaus die Weichenstellung für den Ausbau der Infrastruktur und die Fortführung des U-Bahn-Ausbaus vereinbart.

Wenn man sich das Kapitel „Soziale Herausforderungen, Gesundheit“ anschaut, dann gibt es hier ganz, ganz wesentliche Neuerungen. Im Laufe des Jahres 2007 soll ein Modell zur Neugestaltung des Pflegeangebotes – der Herr Sozialminister hat das schon mitgeteilt – erarbeitet werden. Dabei soll eine solidarische Mittelaufbringung sowie eine österreichweite Harmonisierung des Angebots berücksichtigt werden. Das ist auch wichtig, denn es gibt sehr unterschiedliche Modelle in den Bundesländern, und hier ist natürlich auch die Mitwirkung der Bundesländer gefragt.

Pflegende Angehörige sollen in verschiedenen Formen mehr Unterstützung erfahren, teils durch Beratung und Hilfestellung, teils durch ganz handfeste Maßnahmen: die Übernahme von Dienstnehmerbeiträgen zur Pensionsversicherung ab der Pflege­stufe 4 zu 50 Prozent; und ab der Pflegestufe 5 wird der Dienstnehmer- und Dienst­geberanteil zur Gänze vom Bund bezahlt werden. Die Ausweitung der Hospizkarenz wird überprüft. Pflege- und Betreuungsberufe sollen hinsichtlich der Ausbildung und der Durchlässigkeit zwischen den Berufen modernisiert werden.

Ganz wichtig ist die geplante Beseitigung der völlig unterschiedlichen Zugänge und Kosten zu Pflege und Betreuung zwischen den einzelnen Bundesländern. Es ist nicht einzusehen, wieso betreuungsbedürftige Personen in der Steiermark für den Besuch der mobilen Hauskrankenschwester oder der Heimhilfe einen völlig anderen Stunden­satz als in Oberösterreich bezahlen und wieso in Wien andere Regeln für die Beteili­gung von Angehörigen an Pflegeheimkosten als in Tirol gelten. Gerade im Zusam­menhang damit, was die Möglichkeit einer 24-Stunden-Betreuung zu Hause betrifft, ist es auch positiv zu betonen, dass die Frage der Leistbarkeit des Betreuungsangebotes für die Betroffenen mehrfach angesprochen wurde.

Besonders wichtig ist, dass die unsozialen Auswirkungen der Pensionsreform 2003 und 2004 abgemildert werden. Experten, Sozialpartner und die Regierung sollen die geltenden Bestimmungen über Pensionsbemessung und -berechnung evaluieren. Es kommt zur Verlängerung der Hacklerregelung. Der doppelte Abschlag bei der Korridor­pension soll gemildert werden. Kindererziehungszeiten sollen wertgesichert im Pen­sions­konto berücksichtigt werden. Eine Harmonisierung bei der Invaliditätspension soll von Experten erstellt werden.

Bei der Armutsbekämpfung ist im Wesentlichen ein Durchbruch gelungen. Die schritt­weise Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung von 726 € wurde ebenfalls angesprochen; 726 € vierzehn Mal im Jahr, das ist ein großer Fortschritt. Auch beim Arbeitslosengeld soll es ein Mindestniveau geben. Begleitet werden soll diese Maß­nahme von der Einführung eines Mindestlohns in der Höhe von 1 000 € auf Basis eines Generalkollektivvertrages.

Positiv hervorzuheben sind das uneingeschränkte Bekenntnis zur solidarischen Kran­ken­versicherung sowie zu guten gesundheitspolitischen Reformansätzen in Richtung Qualität, Prävention und Effizienz sowie geringere Belastungen von chronisch Kranken mit hohem Medikamentenaufwand.

Tatsache ist, dass Gesundheit Geld kostet. Entscheidend ist, dass der Zugang zur Spitzenmedizin für alle gewährleistet bleibt! Eine moderate Beitragserhöhung mit einer minimalen monatlichen Belastung durch die Erhöhung der Beiträge um 0,15 Prozent-


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