schenrufe bei der ÖVP.) Nur: Jetzt geht es einmal darum, dass man nicht eine Gruppe von Menschen von der Hochschülerschaftswahl im Mai 2007 ausschließt.
Dass die Direktwahl die bessere Form der konstituierenden Interessensvertretung ist, das ist unsere Auffassung. Die hat sich nicht geändert. Es ist nur so – und das muss man, glaube ich, immer wieder und wieder vortragen –, auch zu meinem großen Bedauern ist es nicht so, dass es eine 51-prozentige Mehrheit von Mandataren der Sozialdemokratischen Partei in dem Haus da drüben gibt. Ganz im Gegenteil, in dem anderen Haus findet sich momentan keine Mehrheit für die Einführung der Direktwahl. (Bundesrätin Konrad: ... hier die Mehrheit!)
Ja, aber dieses Haus ist nicht das entscheidende; das andere ist das entscheidende, das ist der Jammer! Demzufolge wird man sich das im anderen Haus anschauen müssen. Das wird dort auch passieren, dazu habe ich Ankündigungen von meinen Freunden von jenseits des Ganges. Da geht es uns übrigens auch um das passive AusländerInnenwahlrecht, das man in dem Fall auf die Agenda setzen muss.
Natürlich geht es da letztendlich nicht nur um die formale Frage. Da geht es auch um die Frage des Umgangs mit einer Studierendenvertretung insgesamt, oder andersrum, es geht um den Umgang mit einer gesetzlichen Interessenvertretung. Derer gibt es ja mehrere.
Ich stelle mir vor, was passieren würde, wenn wir heute festlegen würden, dass seitens des Nationalrates die Apothekerkammer kräftige Veränderungen zu erwarten hätte, ohne dass die Apothekerkammer darüber mitbestimmen könnte. Den Aufschrei würde ich mir anschauen; auf die Idee würde niemand kommen! Das gilt auch für die Notare, die Ärzte und dergleichen mehr. Nur bei den Studenten hat man leider geglaubt, das schon tun zu können.
Herr Bundesminister! In dem Zusammenhang ein Appell: Es ist mir zu Ohren gekommen – ich glaube mich da nicht zu irren –, dass zu einer interministeriellen Arbeitsgruppe über die Frage, wodurch jetzt eigentlich Studiengebühren ersetzt werden oder nicht, die gesetzliche Interessenvertretung der Studierenden nicht eingeladen worden ist. Wenn dem so ist – was ich mir habe sagen lassen –, würde ich Sie dringend bitten, Herr Bundesminister, die Österreichische HochschülerInnenschaft dort einzuladen. Denn dies ist die gesetzliche Interessenvertretung, und in diesem Land ist es eine gute Gepflogenheit, die gesetzliche Interessenvertretung von 21 Universitäten an diesem Prozess teilhaben zu lassen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
Natürlich bleibt die Forderung nach der Abschaffung der Studiengebühren weiter aufrecht. Worüber man in dem Zusammenhang auch wird reden müssen, ist Folgendes: Wir haben nicht nur 21 Universitäten, sondern wir haben auch 40 Standorte für Fachhochschulen und Fachhochschulstudiengänge, die momentan keine bundesweite Interessenvertretung haben. Über diese wird in Zukunft auch zu reden sein. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
15.22
Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächste kommt Frau Bundesrätin Mag. Eibinger zu Wort. – Bitte.
15.22
Bundesrätin MMag. Barbara
Eibinger (ÖVP, Steiermark):
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen
und Kollegen! Als Juristin habe ich mir den Hintergrund und das Verfassungsgerichtshofserkenntnis sehr genau
angesehen, denn wie wir heute schon gehört haben, ist dem ein
Drittelantrag von Nationalratsabgeordneten vorausgegangen, nämlich
von Abgeordneten der damaligen Oppositionspartei SPÖ.
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