BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 134

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bekanntlich auch der Bereich Abfertigung da involviert worden, sodass es eben zur Bezeichnung Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse gekommen ist; eine wichtige Sache sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in diesem Bereich.

Wichtig ist, meine Damen und Herren, zu sagen, dass auf Grund dieser Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse die Kolleginnen und Kollegen am Bau die Möglichkeit haben, einen gerechten und verdienten Urlaub anzutreten, und auch die Möglichkeit haben, in den Genuss einer Abfertigung zu kommen. Warum betone ich das hier so? – Gerade in dieser Branche ist es nicht so selbstverständlich, dass man zehn, 15 oder 20 Dienstjahre zusammenbekommt, sondern es gibt da sehr „zerrissene“ Arbeitszeiten, mit vielen Unterbrechungen. Daher ist diese Möglichkeit als ganz wichtig zu sehen.

Man hat in dieser Branche die Möglichkeit, bereits nach einer Tätigkeit von 47 Wochen einen Urlaub von fünf Wochen zu absolvieren. Nach einer gewissen Beschäftigungs­dauer – darauf muss man auch hinweisen, weil das wichtig, aber nicht selbstver­ständlich ist –, besteht die Möglichkeit, dass mehrere oder alle Dienstverhältnisse bei den unterschiedlichsten Arbeitgebern zusammengerechnet werden, und zwar von insgesamt 1 150 Wochen, wobei da ein Urlaubsanspruch von sechs Wochen exis­tiert. – Da gibt es natürlich Annäherungen und Vergleichbares zu anderen Gesetzen, aber das musste, eben auf Grund anderer Voraussetzungen, neu gemacht werden.

Eine, wie ich meine, auch sehr wichtige Sache ist, dass die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse in Zukunft die Möglichkeit hat, von der Gebietskrankenkasse Abfragen zu machen. Dieses Thema ist mir insofern besonders wichtig, als ich denke, dass wir damit auch einen weiteren Beitrag zur Bekämpfung von Illegalität und Schwarzarbeit leisten können. – Frau Präsidentin Zwazl, nicht mit dem Kopf wackeln, denn das ist doch im Sinne von beiden! (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.) – In Wirklichkeit können Sie doch genauso gut wie ich diese Firmen mit Namen aufzählen, denn das sind doch immer wieder dieselben, die sich in diesem Bereich „hervortun“. (Bundesrätin Zwazl: Nein, das kann ich nicht! Legen Sie mir vor ...!) – Dann fragen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Sie sicherlich davon informieren können, welche Firmen das sind!

Meine Damen und Herren! Das Leistungsvolumen der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfer­tigungskasse kann sich sehen lassen. Allein im Sachbereich Urlaub werden pro Jahr Leistungen von über 700 Millionen € erbracht. Die Abfertigungsleistungen nach dem alten Abfertigungsrecht haben im vergangenen Jahr 62 Millionen € erreicht; die Leistungen nach dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 35 Millionen € und die Leistungen für die Winterfeiertage 32 Millionen €.

Seit September 2005 sind in die Urlaubsregelung der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfer­tigungskasse auch Arbeitnehmer, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sondern nach Österreich entsandt werden, einbezogen. Dies ist eine sozialpolitisch sehr wichtige Sache, wie ich meine; das ist aber auch sehr wichtig in Bezug auf Wettbe­werbs­gleichheit, was die Unternehmen im Baubereich anlangt.

Zum Abschluss eine kurze Zusammenfassung des Inhaltes, um den es uns da geht. Vier Themen sind es, die in der gegenständlichen Novelle, glaube ich, den Schwer­punkt des Ganzen darstellen.

Erstens: die Zusammenfassung der Verwaltungsorgane. Mit dieser Novelle werden Verwaltungsorgane für die Urlaubs-und Abfertigungsregelung zusammengefasst. Damit wird eine Straffung der Struktur erreicht, was ich für durchaus sinnvoll halte.

Zweitens: die Einrichtung von Organisationseinheiten auf regionaler Ebene. Auch da ist vorgesehen, dass nur mit einer Zweidrittelmehrheit die Landesstellen beziehungsweise der Ausschuss entscheidet, wie die Zukunft der regionalen Betreuung ausschauen soll.

 


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