BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 141

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Effizienzsteigerung erfolgt auch deswegen, weil wir in der AWS korrespondierend mit den FFG-Regelungen schon jetzt den Aufsichtsrat verkleinern, straffen – von zwölf auf zehn Mitglieder – und effizienter gestalten. Was mir wichtig ist: Wir haben nicht die Sozialpartner-Aufsichtsräte reduziert, sondern es geht bei der Reduzierung um jene Aufsichtsräte, die von den Eigentümervertretern entsandt werden.

Für mich ist es auch – gerade weil ich aus der Privatwirtschaft komme – eine wichtige Regelung, dass zumindest einer der von den Eigentümern entsandten Aufsichtsräte unternehmerische Erfahrung haben muss. Ich glaube, dass das in Zukunft auch eine ganz wichtige Verbesserung für die Arbeit sein wird, die im Aufsichtsrat geleistet wird.

Alles andere ist im Wesentlichen gesagt. – Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

17.09


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.10.1213. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeitenkoordinationsgesetz geändert wird (91 d.B. und 108 d.B. sowie 7699/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat wieder Frau Bundesrätin Kemperle übernommen. Ich darf sie um den Bericht bitten.

 


17.10.29

Berichterstatterin Monika Kemperle: Werte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bau­arbeiten­koordinationsgesetz geändert wird, liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor.

Ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


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