BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 177

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Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz, das Kraft­fahr­gesetz 1967, das Reichshaftpflichtgesetz, das Rohrleitungsgesetz, das Versiche­rungs­aufsichtsgesetz und das Bundesgesetz über internationales Versicherungs­vertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Manfred Gruber: Danke schön, Herr Kollege.

Die Debatte ist eröffnet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Kerschbaum. – Bitte.

 


19.21.55

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei dieser Geset­zesänderung geht es wieder einmal um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Wir reden über die Erhöhung der Kfz-Haftpflichtversicherung, die wir laut EU-Verordnung von 3 Millionen auf 5 Millionen anheben müssen.

Wir sind der Meinung, 5 Millionen sind zwar in den meisten Fällen genug, aber nicht in allen. Es gibt sehr viele Kraftfahrzeuglenkerinnen und -lenker, die sich ihr Kfz freiwillig auf 10 Millionen versichern lassen – das hat auch einen guten Grund.

Wie gesagt, bei einem „normalen“ Verkehrsunfall – unter Anführungszeichen – fällt das nicht ins Gewicht, da kommt man sicher mit 5 Millionen oder 3 Millionen auch durch, aber es gibt doch hin und wieder Verkehrsunfälle, die immensen Schaden verur­sachen, sei es bei einem Tunnelunglück oder wenn zum Beispiel ein Mineralölfahrzeug darin verwickelt ist. Es kann jedenfalls vorkommen, dass man mit einem Kfz einen Schaden verursacht, der mehr als 5 Millionen ausmacht – und dann wird es unan­genehm, denn dann muss man persönlich für den Schaden haften, was Menschen in den Ruin treiben kann. Und jene, die zu entschädigen sind, sind dann von der öffentlichen Hand zu entschädigen. Wenn das nicht reicht, dann muss die öffentliche Hand den Restbetrag bezahlen.

Das ist auch der Grund dafür, dass wir fragen: Warum stocken wir nur auf 5 Millionen auf, 10 Millionen wären genauso gut möglich. Versicherungsgesellschaften bieten zum Teil schon Polizzen an, bei denen 3 Millionen genauso viel wie 10 Millionen kosten, denn dieser Unterschied macht das Kraut nicht fett. Es ist ja nicht so oft der Fall, dass Unfälle mit einer derartigen Schadenssumme vorkommen. Wenn ein Unfall mit solch hohem Schaden auftritt und einen Einzelnen trifft, dann ist das besonders hart. Wenn solch ein Unfall auftritt und der Schaden nicht durch die Versicherungssumme gedeckt ist, muss die öffentliche Hand einspringen, was dann eine Quersubventionierung bedeutet, bei der meiner Meinung nach nicht ersichtlich ist, warum wir sie machen sollten.

Es würde die Kfz-FahrerInnen nicht oder kaum mehr kosten, die Versicherungssumme anzuheben, und deshalb sind wir der Meinung, es wäre sinnvoller, gleich auf 10 Millionen zu erhöhen und nicht nur auf 5 Millionen.

Der zweite Punkt, warum wir dieser Gesetzesänderung nicht zustimmen, ist eigentlich eine Kleinigkeit, es geht um die Entschädigung von Unfallopfern bei Fahrerflucht. Es ist so: Wenn man Opfer eines Unfalls wird, in den ein Kraftfahrzeug verwickelt ist und wo der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht, dann hat man als Unfallopfer die Mög-


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