BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 180

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In dieser Situation muss man eine Abwägung vornehmen: Wie weit schreibt man es vor, und wie weit lässt man es sozusagen in Eigendisposition?

Man darf nicht vergessen, dass der Kraftfahrverkehr in Österreich auch davon geprägt ist, dass wir eine Vielzahl ausländischer Kraftfahrzeuge haben. Die Vorschriften, die Sie heute hier beschließen oder nicht beschließen, können aber nur die öster­reichischen Zulassungsnehmer zu entsprechenden Versicherungssummen bringen, nicht aber jene, die aus anderen EU-Staaten kommen und je nach Umsetzung derselben Richtlinie in dem Mitgliedstaat geringere Summen haben, vor allem auch nicht Kraftfahrteilnehmer, die aus Ländern außerhalb der EU kommen, wo nach den internationalen Abkommen ebenfalls nicht diese Summen erreicht werden. Ich möchte das nur zu bedenken geben.

Das Finanzministerium vermutet, dass sich insgesamt keine Änderungen bei den Prämien ergeben werden, bedingt durch den Umstand, dass eben alle Neuverträge und alle wesentlichen Verträge bereits deutlich höher liegen.

Zur zweiten von der Bundesrätin Kerschbaum aufgeworfenen Frage, inwieweit bei Fahrrädern eine Deckung aus dem Versicherungsbestand im Fall der Fahrerflucht möglich wäre, ist Folgendes auszuführen:

Erstens: Es ist nicht so, wie vermutet, dass die öffentliche Hand jene Entschädigungen auszahlt, sondern es zahlt die Versichertengemeinschaft aus. Das bedeutet aber, dass nur dann, wenn eine Versichertengemeinschaft grundsätzlich vorhanden ist, jene mit ihrer Prämie, wenn Sie so wollen, das Verhalten von Versicherten, die Fahrerflucht begehen, mitzahlen. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Bei der Gemeinschaft der Fahrradfahrer haben wir keine Pflichtversicherung, sodass dort keine Versichertengemeinschaft da ist, die auch den Umstand, dass einzelne Mitglieder dieser Versichertengemeinschaft Fahrerflucht begehen, sozusagen ver­sichern kann. (Bundesrätin Kerschbaum: Bei den Elektrofahrrädern ...!)

Ich weiß, dass es in der Vergangenheit Länder gab – ich glaube, auch in Österreich gab es das in der Vorkriegszeit –, in denen man Nummernplaketten auf Fahrrädern hatte – in schönen alten Filmen ist das zu sehen –, sodass man bei Vorliegen eines Haftpflichtversicherungstatbestandes die Personen identifizieren konnte.

Ganz ehrlich, meine Damen und Herren: Wollen wir in diese Richtung gehen? – Vorhin kam zu Recht der Einwurf: Was wollen wir den Leuten noch alles vorschreiben? Ich halte es daher in diesem Zusammenhang für sinnvoll, nicht überschießend weitere Regelungen einzuführen.

Bei allem Kompliment für die Qualität der österreichischen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ist die Fahrerflucht mit dem Fahrrad doch um einiges schwieriger als mit einem motorisierten Fahrzeug, weil Geschwindigkeiten, die mit diesen erreichbar sind, mit dem Fahrrad im Wege der Flucht nicht so einfach zu erzielen sind.

Außerdem – das müsste vor allem die grüne Fraktion hier einbringen – ist ein Fahrrad auf Grund der geringen Masse, die es hat, weniger geeignet, Großschäden zu verursachen. In diesem Sinne ist das Gefährdungspotential bei den Personenschäden zum Glück geringer und bei den Sachschäden, obwohl wir jetzt diese Neuregelung hier machen, vielleicht doch nicht so groß.

Letzter Punkt – ich möchte nur ganz kurz darauf eingehen –: die Frage, ob man weiter­gehende Vorschriften für Fußgänger erlässt. Ganz ehrlich, Frau Bundesrätin Diesner-Wais: Den Bürgern vorzuschreiben, was sie anhaben müssen, ist verständlich für eine Baustelle, wo das Risiko besonders groß ist, auch für die Autobahn, wenn eine Panne vorliegt, wenn jemand am Auto auf der Fahrbahn hantiert, aber gehen wir doch nicht so


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