BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 191

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Schließlich erstatte ich den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Jahresvorschau des BMWF 2007 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission sowie des Arbeitsprogramms des Rates.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2007 den Antrag, die Jahresvorschau des BMWF 2007 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission sowie des Arbeitsprogramms des Rates zur Kenntnis zu nehmen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


20.08.40

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Das Studienförderungsgesetz beinhaltet ja durchaus einige positive Punkte. Vor allem, dass das ERASMUS-Programm inten­siviert wird, finde ich sehr positiv; auch dass es zusätzliche Stipendien für jene gibt, die sich ein Studium aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse oder der Einkommensver­hältnisse der Eltern nicht so ohne Weiteres leisten könnten, finde ich sehr begrüßens­wert.

Es ist natürlich so, dass die Opposition immer sagt: Das ist zu wenig! Es könnte natürlich immer ein bisschen mehr sein, denn es gibt auch Standorte in Europa, wo die Lebenshaltungskosten dermaßen hoch sind, sodass es selbst für die, die vielleicht nicht ganz zu den Armen gehören, auch schon ein bisschen schwierig wird, dort ihr Studium zu absolvieren.

Unser Ziel muss es natürlich sein, dass jeder Student im Laufe seines Studiums wenigstens einmal für ein Semester ins Ausland gehen kann, um zu sehen, wie es anderswo ist, und dort dazuzulernen. So etwas ist immer positiv, so etwas ist immer zu begrüßen, und daher werde ich dieser Gesetzesvorlage auch gerne meine Zustim­mung geben.

Der zweite Punkt ist das Hochschülerschaftsgesetz, wo ja im Wesentlichen eine Anpassung erfolgt, da die Pädagogischen Akademien jetzt in Pädagogische Hoch­schulen umgewandelt worden sind und daher eine entsprechende Anpassung erforderlich ist.

Das ist gleichzeitig aber auch mein erster Kritikpunkt: Nach meiner Auffassung hätte man die Lehrerausbildung in die Universitäten eingliedern sollen – wohl in einem stufigen System, aber es wäre auf jeden Fall dort besser gewesen, man hätte sich in diesem Gesetz dann auch einiges erspart, und es wäre auch für die betroffenen künftigen Lehrer wesentlich besser gewesen.

Ein zweiter Punkt meiner Kritik ist, dass es mit diesem Gesetz nicht gelungen ist, zurückzukommen zu mehr Demokratie – für die unsere Vorväter sich zum Teil blutige Köpfe holen mussten –, sondern dass eine Art Kammernsystem weiter beibehalten wird und nicht ein aktives und geheimes Wahlrecht für die Bundesstudienvertretung geschaffen wird. Das finde ich wirklich sehr bedauerlich. Am Logistischen kann es nicht gelegen sein, denn einen zweiten Zettel hinzulegen, auf dem der Student seine Bundesvertretung gleich mitwählen kann, kann ja wohl nicht das Problem gewesen sein.

 


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