BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 193

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Verbraucherpreisindices entwickelt haben, wäre eine Erhöhung um 15 Prozent logi­scher und sinnvoller gewesen.

So gesehen, kann man sagen, es ist erfreulich, dass um 12 Prozent erhöht wird. Wir werden dem selbstverständlich zustimmen, gehen aber davon aus, dass beim nächsten Schritt die Indexanpassung nachgeholt wird.

Insgesamt kann man sagen: Die letzte Erhöhung der Beihilfen nach dem Studien­för­derungsgesetz erfolgte im Jahr 2000. Man kann also sagen: Sozialdemokratisch geführte Bundesregierung – Studienbeihilfenerhöhung! Nicht sozialdemokratisch ge­führte Bundesregierung, Sozialdemokraten nicht in der Regierung – keine Erhöhung der Studienbeihilfe! Sozialdemokratisch geführte Bundesregierung kommt wieder – deutliche Erhöhung der Studienbeihilfe!

Das muss man ganz deutlich sagen, da sehe ich schon einen Zusammenhang, und in diese Richtung sollte man weitergehen. Und ohne mich als Cato aufspielen zu wollen, muss ich in dem Zusammenhang sagen, dass wir nach wie vor für die Abschaffung der Studiengebühren sind. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit bei Bundesräten der ÖVP.) – Sie werden mich nicht beirren: Wir sind dafür, dass die Studiengebühren abgeschafft werden!

Zum Bericht des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung ist nicht viel zu sagen. Er liegt vor, er ist überblickbar. Es findet sich im Bericht allerdings ein span­nendes Detail, auf Seite 3, zum Thema nationaler Qualifikationsrahmen, meine Damen und Herren, und das ist eine zu wenig beachtete Frage.

Die Frage der europäischen Qualifikationsrahmen und in Folge der nationalen Qualifikationsrahmen sind ja Empfehlungen, in welche von etwa acht bis neun Kategorien welche Ausbildungseinrichtung eingereiht werden sollte. Das hat Empfeh­lungscharakter, momentan jedenfalls, ist aber wichtig in der Frage des Wettbewerbs der Volkswirtschaften.

Österreich ist ja in der Situation, dass wir im Gegensatz zu nahezu allen anderen Ländern – außer der Bundesrepublik Deutschland und ein bisschen der Schweiz – zwei Formen der beruflichen Bildung kennen: Wir kennen die berufliche Bildung im dualen Berufsausbildungssystem, und parallel dazu kennen wir die berufliche Bildung in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.

Da stellt sich die spannende Frage der Kompatibilität dieser beiden Ausbildungsgänge. Also beispielhalber: Was ist eine Absolventin/ein Absolvent einer Handelsschule im Vergleich zu einer Absolventin/einem Absolventen des Lehrberufes Bürokauf­mann/Büro­kauffrau? – Eine Regelung dafür haben wir in Österreich momentan nicht, jedenfalls keine saubere.

Und wenn man auf europäischer Ebene hergeht und beginnt, Bildungsabschlüsse zu vergleichen, dann wird auf Grund der Tatsache, dass diese Bildungsabschlüsse im Wesentlichen überall schulisch angeboten werden, der Vergleich zwischen schulischen Ausbildungszweigen gewählt werden, also zwischen fachschulischen Ausbildungs­zweigen, auch im nahegelegenen Ausland. Und dann ist es schon von entscheidender Bedeutung, dass die Absolventinnen und Absolventen der dualen Berufsausbildung auf denselben Levels angesiedelt werden wie die AbsolventInnen der einschlägigen Fachschulen, weil sich sonst bei internationalen Ausschreibungen nach ISO-Zertifi­zierungsnormen die Frage stellt: Wo ist wer?

Und wenn sich dann ein österreichischer Betrieb, der Lehrlinge ausgebildet hat – wofür wir ihm ja dankbar sind –, international um eine Ausschreibung bewirbt und in Konkurrenz steht zu einer Firma, die Fachschülerinnen und Fachschüler beschäftigt, und die AbsolventInnen des Lehrberufes sind auf einem tieferen Niveau als die


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