BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 119

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächste kommt Frau Bundesrätin Kerschbaum zu Wort. – Bitte.

 


15.53.34

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Diesner-Wais! (Zwischenruf der Bundesrätin Diesner-Wais.) – Ich habe ja gewusst, warum ich mich nach dir zu Wort melden möch­te.

Ihr hättet im Ausschuss vielleicht zuhören, der Beantwortung meiner Fragen lauschen und nicht nur dreinschauen sollen, als ob das eine fürchterliche Belästigung ist, wenn man Punkte im Ausschuss klarstellen möchte.

Du sagst, dass die Tiere gut behandelt werden und beim Transport nicht leiden müs­sen. Ich habe nachgefragt, wie sich das mit den verordneten Pausen verhält, die beim innerösterreichischen Transport anfallen, wobei diese Pausen ja jetzt gar nicht mehr gemacht werden müssen. Die Auskunft war, dass man den Lkw zumindest im Schatten abstellen sollte. – Glaubst du ehrlich, dass es nach acht Stunden Fahrt hinten in einem Lkw lustig ist, wenn eine Pause gemacht und man dann nur im Schatten abgestellt wird? Da steht nämlich auch nichts davon, dass die Tiere zum Beispiel etwas zu trin­ken bekommen müssen. Glaubst du ernsthaft, dass das Tierschutz ist? Das kannst du doch nicht ernst meinen! Hättest du aufgepasst, dann hättest du es auch gehört: Neun Stunden können sie durchfahren, ohne dass die Tiere zwischendurch getränkt werden müssen! (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

Zu den vermehrten Kontrollen habe ich auch eine Frage gestellt. In vermehrte Kontrol­len setzt das Gesundheitsministerium große Hoffnungen. Man will das seitens des Mi­nisteriums, darauf „können wir uns verlassen“. Es steht aber nirgends im Gesetz, dass es mehr Kontrollen geben wird. Es steht nur im Gesetz, dass die Kontrollen für die Bundesländer etwas kosten werden, es ist aber nirgends angeordnet, wie viele Kontrol­len gemacht werden müssen und wie dieser Kontrollplan auszusehen hat. Dieser wird erst kommen, und wir werden diesen zu beurteilen haben, wenn er vorliegt. Derzeit steht, wie gesagt, noch nirgends festgeschrieben, dass es doppelt so viele Kontrollen geben wird wie bisher.

Prinzipiell rede ich jetzt zum Tierschutzgesetz, das wollte ich jetzt nur aufklären. Wir würden aber dem Tierschutzgesetz, selbst bei getrennter Abstimmung, nicht zustim­men können: Diese Änderung bedeutet nämlich nicht eine Aufwertung des Tierschutz­rates. Ganz im Gegenteil! Meiner Meinung nach kommt da extremes Misstrauen zum Vorschein. Ich würde wirklich gerne wissen, warum Sie das machen! Wenn ein Gre­mium zu lästig wird, dann lässt man sich etwas einfallen. Wenn man ein Gremium ein bisschen mundtot machen will, dann setzt man zum Beispiel ein Drittel neue Leute ein, die mehr oder weniger in eine gewisse Richtung tendieren. (Zwischenruf des Bundes­rates Bader.)

Als besonders problematisch bei dieser Aufstockung des Tierschutzrates betrachte ich die Einbeziehung der Landesveterinärdoktoren, weil diese sich in Wirklichkeit dann ja indirekt auch selbst kontrollieren.

Wenn man will, dass ein Gremium ein bisschen weniger kritisch ist, dann kann man die Laufzeit der Verträge verkürzen und die Leute nur mehr auf fünf Jahre bestellen und nicht für den Zeitraum, so lange sie dabei sein wollen. Bisher mussten die diversen ausgewählten Gremien nur jemanden nennen, der sie im Tierschutzrat vertritt. Jetzt muss die Frau Ministerin diese Menschen bestellen.

 


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