BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 40

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Das sollten Sie einmal überlegen, bevor Sie dieses Geld in die Hand nehmen. Denn: Wenn ich denke, wie wir um den Umweltfonds herumeiern: Wie viel kommt, und wie viel kommt nicht?, dann muss ich sagen: Diese enorme Summe wäre nahezu eine Verdoppelung der Mittel des Umweltfonds, den auch Sie verwalten, Herr Bundes­minister. Dies wäre ein Anstieg von 500 Millionen auf 815 Millionen! Stellen Sie sich vor, was Sie da alles machen könnten! Und jetzt machen Sie nichts anderes, als elektronisch Tempo 100 hinauf- und herunterzuklappen. Das kann es doch nicht sein!

In diesem Sinne, Herr Bundesminister: Kämpfen Sie weiter! Aber das stellt eine Verschlechterung dar, eine Verwässerung dar, und deshalb werden wir dem nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

11.37


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


11.37.53

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren im Bundesrat! Wenn mein Kollege Schennach gesagt hat, dieses Gesetz stelle eine Verschlechterung dar, so bin ich nicht seiner Meinung, denn wenn moderne Techniken Einzug halten, dann stellt das nicht eine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung dar. Die 315 Millionen € kann man, glaube ich, nicht rein der IG-Luft zurechnen, denn diese Anlagen, die wir teilweise schon angekauft haben, dienen ja auch der Verkehrssicherheit, denn damit werden auch Staus und Glatteis und ähnliche Dinge mehr erfasst, und diese Informationen werden dann an die Leute weitergegeben. – Also, das ist nicht ganz korrekt.

Weil Sie gerade das Land Oberösterreich als Beispiel hergenommen und die Stellung­nahme von dort erwähnt haben, muss ich sagen: Es war gerade Ihr Landesrat, wie wir vom Herrn Minister schon gehört haben, dafür, dass dieses flexible System ange­schafft wird, und der hat ja auch diese Stellungnahme gekannt und hat diese Schlussfolgerung daraus gezogen. Und auch ich glaube, dass es eine Verbesserung darstellt.

Diese Novelle zum Immissionsschutzgesetz-Luft, die wir heute hier beschließen wer­den, zeigt, glaube ich, dass die Förderung von Mobilität, Ökologie und Gesundheit unter Anwendung moderner Technik nicht in Gegensatz zueinander stehen müssen, sondern dass das wirklich eine sinnvolle Sache ist.

Wir sind uns dessen bewusst, dass der Verkehr 26 Prozent zur Luftverschmutzung beiträgt, und diesen Prozentsatz zu reduzieren, ist unser oberstes Ziel. Daher wird dieses IG-Luftgesetz beziehungsweise seine Auswirkungen ständig überprüft, und dementsprechend wird es wieder verändert. Das Ergebnis liefert uns klare Richtlinien zur Verwaltungsvereinfachung und zum Einsatz moderner Technologien.

Es können nun die Landeshauptleute per Verordnung auf Autobahnen und Schnell­straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen verhängen, wenn dieselben mit Verkehrs­beeinflussungsanlagen ausgestattet sind. Es ist nun möglich, flexibel zu antworten und zu reagieren, wenn Gefahr gegeben ist. Es kann auch auf die jeweilige Schadstoff­belastung genau eingegangen werden.

Ich glaube, das schafft auch eine große Akzeptanz bei den Autofahrern, denn wenn auf breiten Straßen, wenn eigentlich gar keine Gefahr gegeben ist und keine Umweltver­schmutzung erfolgt, nur ständig Tempo 100 sozusagen gedrosselt wird, dann halten sich nämlich viele nicht daran. Wenn jedoch dort diese flexiblen Anlagen zum Einsatz


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