BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 72

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bisschen zur Ruhe kommen lassen will, bevor sie das tut, was das Gesetz von ihr verlangt.

Zu der heute in einem Medium abgedruckten Liste von Maßnahmen sage ich, dass das ein Ideenkatalog ist, den wir für den Fall, dass es in der Regierung zu Gesprächen über Reformen gekommen wäre, ausgearbeitet haben; es ist ein kleiner Auszug davon.

Es ist für mich eine Leitschnur, dass wir uns sozusagen im Nebenstrafrecht, wenn ich das so allgemein bezeichnen darf, an den Standards des allgemeinen Strafrechts orien­tieren. Zum Beispiel sind in der Frage Strafhaft-Schubhaft Schubhäftlinge, die ja letztendlich keines Delikts verurteilt wurden, rechtlich und im praktischen Vollzug zum Teil in einer schlechteren Situation als Strafhäftlinge, die aber tatsächlich verurteilt wurden.

Als Justizministerin erlaube ich mir da, den Grundsatz aufrechtzuerhalten, dass wir hier möglichst einheitliche Standards auf dem jeweils gegebenen höheren Niveau haben. –Danke. (Allgemeiner Beifall.)

13.43


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort dazu? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche zunächst jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustim­men, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist ange­nommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz, den gegenständ­lichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle auch hier die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

13.44.066. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. September 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von bestimmten Unter­richts- und Erziehungstätigkeiten an Schulen im Bereich des Bundesminis­teriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie das Bundes­gesetz über das Unterrichtspraktikum geändert werden (137 d.B. und 207 d.B. sowie 7762/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir kommen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Hladny. Ich bitte um den Bericht.

 


13.44.31

Berichterstatterin Waltraut Hladny: Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, sodass ich mich auf den Antrag beschränken kann.

 


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