BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 38

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haben, aus verschiedenen Gründen – und einen Antrag einbringt, einen Einspruch zu erheben, damit man genau das einarbeiten kann, was Frau Kollegin Gansterer hier kritisiert hat, werden wir diesen gerne unterstützen. Dazu bestünde in dieser Sitzung die Möglichkeit. Dann könnte man das, was Frau Kollegin Gansterer zu Recht gesagt hat, auch einbauen.

Frau Bundesministerin, Sie sind zuständig für Familienpolitik. Ich halte die Familien­politik für ein Schlüsselelement für die Gleichstellung von Mann und Frau. Es können nicht nur die Appelle sein, die wir an Unternehmen richten oder allgemein an die Gesellschaft richten, sondern die Gleichstellung von Mann und Frau fängt im Bereich der Familienpolitik an. Und in dieser Familienpolitik vermisse ich bei der heutigen Vorlage vieles.

Wir stehen vor der Situation, dass – und das zeigen die jüngsten Untersuchungen – erstens das durchschnittliche Alter einer erstgebärenden Mutter mittlerweile in die dreißiger Jahre hinaufgeht und dass wir zweitens 1,4 Kinder pro Frau haben. Man stelle sich nur vor, die Politik der FPÖ und des BZÖ hätte in den letzten zehn Jahren gegriffen, dann wären wir bei unter einem Kind pro Frau, denn es macht natürlich die Einwanderung und Zuwanderung nach Österreich aus, dass wir überhaupt bei 1,4 liegen. Wir wären nämlich unter einem Kind pro Frau heute, und wir wären nicht bei durchschnittlich 31 Jahren beim ersten Kind, sondern bei 35 Jahren. Und wie wir in der jüngsten 10-Jahres-Berechnung gesehen haben, verändert sich das in keiner Weise, außer dass in zehn Jahren das Alter der Frau beim ersten Kind von 31 auf 33 Jahre hinaufgeht und dass der Wert von 1,4 Kindern pro Frau auf 1,5 steigen wird.

Nun haben wir hier ein Kinderbetreuungsgeldgesetz, das auf diesen Umstand nicht Rücksicht nimmt, nämlich dass die Frauen mit ihrem ersten Kind in den Dreißigern sind, das heißt im Alter der besten Berufstätigkeit, nach abgeschlossener Ausbildung und nach Absolvierung der ersten großen Karriere – und mit diesem Gesetz schränken wir das mit Zuverdienstgrenzen ein. Ich halte das im Sinne einer modernen, berufs­tätigen, unternehmerisch tätigen Frau wirklich für katastrophal.

Der nächste Punkt: Eine ÖVP-Abgeordnete aus der Steiermark hat 15 Jahre lang, glaube ich, im Hohen Haus dafür gekämpft, dass Gesetzestexte lesbar sind, dass sie für die Menschen verständlich sind. Meiner Nachrednerin, der Frau Bürgermeisterin Sissy Roth-Halvax, würde ich folgende Aufgabenstellung gerne mit auf den Weg geben: Sie möge mir als junger werdender Vater, den ich jetzt einmal hypothetisch annehme ... (Heiterkeit.) – Ich nehme das hypothetisch an! Mein Sohn ist gerade ausgezogen. – Also: Ich gehe zu meiner Bürgermeisterin und frage sie: Liebe Frau Bürgermeisterin, können Sie mir sagen, was ich dazuverdienen darf?

Nun darf ich Ihnen vorlesen, was dazu im Gesetz steht – ich kann es ganz langsam lesen, es wird aber nicht besser –:

„Die während des Kindergeldbezuges verdienten Bruttoeinkünfte ohne Sonderzahlun­gen werden um die gesetzlichen Abzüge ... reduziert. Die so ermittelte Lohnsteuer­bemessungsgrundlage wird durch die Anzahl der Monate mit Anspruch auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes dividiert und mit 12 multipliziert, um einen Jahresbetrag zu erhalten. Davon werden die Werbungskosten ... in Abzug gebracht. Danach wird dieser Betrag um 30 Prozent erhöht, um das 13. und 14. Monatsgehalt sowie die Sozialversicherungsbeiträge pauschal zu berücksichtigen.“

So, und jetzt erzählen Sie mir dann als Frau Bürgermeisterin, wie viel ich jetzt dazu­verdienen darf. Ich bin schon sehr froh, Frau Bundesministerin, dass es zu einer Flexibilisierung gekommen ist, dass es zu einer dritten Möglichkeit gekommen ist – aber können wir das nicht alles viel einfacher machen? Frau Bundesministerin, bei Ihnen läuft man Gefahr, wenn man sich ein bisschen verrechnet, dass man dann vom


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