an den Fachhochschulen am Anfang etwas zu schwach gewesen. Deshalb ist, glaube ich, die Verknüpfung mit der ÖH von besonderer Wichtigkeit.
Und was die Workshops, die Sie hier kritisiert haben, betrifft, so meine ich, wir sollten ja doch versuchen zu vermeiden, dass junge Studentinnen ein Studium zum Beispiel mit einem Baby machen müssen. Das verlängert die Studienzeiten, das kann ja nicht in Ihrem Sinne sein. Also wenn es hier gewisse aufklärende oder vertiefende Informationen gibt – ich weiß nicht, was Sie da dagegen haben.
Nun aber zu dieser vorliegenden Änderung des Fachhochschul-Studiengesetzes, Herr Bundesminister. Frau Kollegin Eibinger hat das vorgelesen, und ich lese es Ihnen auch noch einmal vor, und Sie wissen ja, was die Kritik daran ist.
Die Fachhochschul-Studiengänge haben ein Prinzip, nämlich die Gewährleistung einer praxisbezogenen Ausbildung mit Hochschulniveau – das ist das Wesensimmanente einer Fachhochschule, und so soll es ja auch sein. Und nun scheint man irgendwie in der Diktion dieses Gesetzes mit der deutschen Sprache auf Kriegsfuß zu stehen. Wir müssen ja schon derzeit an den Fachhochschulen die Unterscheidung machen zwischen hauptberuflichem und nebenberuflichem Personal. Nun aber schreiben Sie hinein, dass nebenberuflich tätige Personen Personen sind, „die ausschließlich in der Lehre tätig sind“. – „Ausschließlich in der Lehre“!
Welche nebenberuflichen Personen wollen Sie? Wollen Sie sie aus der Praxis, oder wollen Sie sie von den Universitäten? – Wenn Sie heute sagen, nebenberuflich tätige Personen sind Personen, die ausschließlich in der Lehre tätig sind, dann weiß ich schon, was Sie sagen wollten: Sie wollten sagen, an Fachhochschulen sollen keine nebenberuflich tätigen Personen zum Beispiel im Sekretariat oder in der Bibliothek oder in der Verwaltung tätig sein. – Aber wenn Sie jetzt hineinschreiben, nebenberuflich tätige Personen sind Personen, die ausschließlich in der Lehre tätig sind, können Sie ja nur meinen, dass es sich hier um Angehörige von Universitäten handelt, denn anders kann man das ja kaum interpretieren.
Bisher sieht es aber an den Fachhochschulen so aus, dass die nebenberuflich tätigen Personen in Agenturen, in Firmen, in unterschiedlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen tätig sind und hier, an der Fachhochschule, ihre Informationen lehrend einbringen. – Und nun schreiben Sie, solche Personen dürfen nur mehr in der Lehre tätig sein! Das heißt, Sie kappen damit genau das für das Wesen der Fachhochschulen Wichtige, nämlich praxisbezogene Ausbildung auf hohem Niveau. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Baier.) – Ja, das steht ja hier! Ich kann lesen! – Kollege Baier dürfte da gefehlt haben, er versteht das nicht. Es ist ganz einfach. Es sind eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben Wörter, Herr Kollege Baier. Es steht hier – und es ist ganz einfaches Deutsch –: „Nebenberuflich tätige Personen sind Personen, die ausschließlich in der Lehre tätig sind ...“. – Wenn Sie diesen Satz nicht verstehen, dann zurück nicht an die Uni, sondern an die Grundschule, Herr Kollege! Denn was hier steht, ist ganz klar.
Der nächste Punkt: Herr Minister, Sie meinen auch, nebenberufliches Lehrpersonal kann sich von anderen geeigneten Personen vertreten lassen. – Jetzt ist es manchmal sogar vorgeschrieben, wenn man einen Lehrauftrag hat, dass man ein oder zwei Gastlehrende einbringt. Aber ich kann mich auch vertreten lassen, weil beispielsweise meine Firma gerade irgendwie eine wichtige Phase hat, ich aber den Lehrauftrag habe. Ich glaube, hier gehört aber schon verankert, dass man sich nicht zu 100 Prozent vertreten lassen kann – denn sonst hat dann irgendjemand einen Lehrauftrag oder das Dienstverhältnis und lässt sich zu 100 Prozent substituieren! (Bundesrat Mag. Baier schüttelt den Kopf.) – Herr Kollege Baier, ich weiß nicht: Sie haben tatsächlich mit den einfachsten Sätzen ein Problem! – Hier gehört meiner Meinung nach so quasi eine Einschrän-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite