BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 45

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Unglaublich bedauerlich ist – das wurde in den Expertenberatungen mehrmals disku­tiert, und ich möchte das hier im Rahmen meiner Ausführungen besonders strapazie­ren –: Werte Kolleginnen und Kollegen, wir wissen ganz genau, dass das Hauptpro­blem im Asylverfahren die Beweisaufnahme und die Beweiswürdigung darstellen. Wir alle wollen, dass jede Asylwerberin und jeder Asylwerber, die oder der aufgrund eines Asylgrundes nach Österreich kommt, eine korrekte, gerechte, für alle gleiche Bewer­tung und Würdigung des Asylgrundes erfährt und auch innerhalb einer angemessenen Frist ein abgeschlossenes Asylverfahren bekommt.

Wenn wir den Asylgerichtshof so einrichten, wie er jetzt geplant ist, können alle in die­sem Haus davon ausgehen, dass wir genau im zentralen Punkt des Asylverfahrens, nämlich in der Beweiswürdigung, abgehen von einem reinen Aktenverfahren hin zu einer unmittelbaren Beweisaufnahme.

Wir würden uns von all jenen Kolleginnen und Kollegen, die wissen, welch qualitativen Fortschritt des Verwaltungsverfahrens das in einem besonders sensiblen Bereich des Asylverfahrens bringt, sehr wohl erwarten, dass diese qualitative Verbesserung auch tatsächlich hier erwähnt wird.

Zur Entscheidung innerhalb angemessener Frist: Ich glaube nicht, dass es auch nur eine einzige Bundesrätin oder einen einzigen Bundesrat gibt, der besonders zufrieden, um nicht das Wort „glücklich“ – zwischen Anführungszeichen – zu sagen, damit ist, dass ein Asylverfahren sechs, acht oder neun Jahre dauert. Wir wissen ganz genau und erleben mittlerweile schon fast wöchentlich, was durch eine solch überlange Ver­fahrensdauer letztlich bewirkt wird.

Das Recht auf ein faires Verfahren beinhaltet auch eine Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist. – Sie alle wissen, wir peilen 18 Monate für diese Entscheidungs­findung vom Zeitpunkt der Antragstellung bis hin zur letztlichen Entscheidung, also dem abgeschlossenen Asylverfahren an.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte daher zum Asylgerichtshof zusammenfas­send sagen: Mit der vorliegenden Regelung betreffend den Asylgerichtshof werden die Asylverfahren wesentlich verkürzt. Und ich glaube, reinen Herzens auch sagen zu kön­nen, dass die Qualität der Asylverfahren gerade auch im Punkt der Beweiswürdigung wesentlich gesteigert wird.

Wir lösen damit das Problem von sehr, sehr vielen unerledigten Asylanträgen. Wir lösen damit ein Problem des politischen Erbes, das wir aus der Vergangenheit über­nommen haben.

Kollegin Mühlwerth ist jetzt bedauerlicherweise nicht im Saal, aber ich freue mich, dass sie dieses Thema zumindest angeschnitten hat. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird Sie nicht überraschen, wenn ich als sozialdemokratischer Bundesrat zu diesem Tagesordnungspunkt noch zwei Sätze anmerke, nämlich zum Thema Selbstverwaltung und Sozialpartner in der österreichischen Bundesverfassung.

Ich glaube, dass es eine großartige Sache ist, dass von der neuen Bundesregierung die Arbeit der Sozialpartnerschaft in Österreich jetzt eine derartige Anerkennung findet, dass wir diese in den Verfassungsrang heben.

Es ist häufig schon zu schnell darüber hinweg diskutiert worden: die Anmeldung
zur Sozialversicherung vor Arbeitsantritt, die Finanzierung der Gesundheitsvorsorge, 1 000 € Mindestlohn, Öffnungszeitengesetz-neu, Arbeitsmarktpaket 2010 und die Ge­neralunternehmerhaftung – all das sind für die österreichische Gesellschaft, Wirtschaft und Sozialpolitik wichtige gemeinsame Errungenschaften. Und mit der Erhebung in den Verfassungsrang sagen wir ein deutliches Dankeschön an die österreichische Sozial­partnerschaft. – Ein herzliches Glückauf! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.06

 


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