BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 51

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heute so. Zehn Gesetze werden unter verschiedenen Tagesordnungspunkten zweimal geändert, das Sicherheitspolizeigesetz erfährt drei verschiedene Änderungen, das Fa­milienlastenausgleichsgesetz und das Einkommensteuergesetz werden sogar unter vier verschiedenen Tagesordnungspunkten geändert. Vermutlich werden sogar noch im selben Bundesgesetzblatt mehrfache Änderungen ein und desselben Gesetzes zu finden sein.

Das ist bei dieser Menge und Geschwindigkeit technisch schwer anders möglich, es hat auch im Zeitalter der elektronischen Rechtsinformationssysteme nicht mehr diese Tragweite wie beim gedruckten Bundesgesetzblatt, aber es ist ohne Zweifel ein Schön­heitsfehler.

In 14 Fällen wurden im Nationalrat in zweiter Lesung noch Änderungen an den Regie­rungsvorlagen beziehungsweise Ausschussberichten vorgenommen; von diesem Vor­gang war somit jeder vierte Gesetzesbeschluss betroffen. Das ist in den Einzelfällen der Beseitigung redaktioneller Mängel zu begrüßen, aber in der überwiegenden Zahl gravierender Änderungen doch zu kritisieren.

Das alles liegt naturgemäß nicht in unserer Verantwortung, wir sind frei von der Ver­suchung. Es liegt aber sehr wohl in unserer Verantwortung, dass 13 uns vorgelegte Berichte von Regierungsmitgliedern unerledigt sind. Zwei davon stammen aus dem Jahr 2005, zwei aus dem Jahr 2006, und drei unerledigte Berichte haben das Arbeits­programm der EU für das laufende Jahr zum Gegenstand und haben sich sozusagen durch Zeitablauf selbst erledigt. Das ist umso ärgerlicher – ich sage das ausdrücklich –, als die Tagesordnungen der letzten Sitzungen nicht gerade überfrachtet waren.

Einige Punkte der zur Diskussion stehenden Bundesgesetze sind wegen des Inhaltes oder der Art des Zustandekommens auf Kritik gestoßen. Das ist in Einzelfällen aus der Sicht der jeweiligen Position, die man einnimmt, verständlich, im Eifer des Gefechtes oder als Reflex pflichtschuldiger Verneinung aber mehrfach überschießend. Ich nenne nur drei Beispiele:

Zur Verfassungsbereinigung, die ja ein umfangreiches Paket beinhaltet, wurde moniert, es habe in den Nationalratsberatungen kein Hearing gegeben. Dabei übersieht man, dass dieses Thema im Konvent ausführlich beraten worden war, dass es einem aus­führlichen Begutachtungsverfahren unterzogen war und auf keinerlei Einwände und Bedenken gestoßen ist.

Zu den Kammern: Hier gab es ebenfalls – das ist von Frau Staatssekretärin Silhavy schon angeführt worden – ausführliche Beratungen im Konvent. Es gab dazu einen Begutachtungsentwurf, und in der Ausschussvorlage gab es dann eine gegenüber dem Begutachtungsentwurf nachgebesserte Fassung; es gab also ausreichend Möglichkeit, sich zu informieren.

Als drittes Beispiel möchte ich das Thema Asylgerichtshof erwähnen. Dieser war zwar nicht im Begutachtungsentwurf enthalten, aber sehr wohl bereits in der Regierungsvor­lage vom 7. November. Bis zu deren Behandlung im Ausschuss, der ein Hearing abge­halten hatte, standen somit drei Wochen zur Verfügung. Wer also lesen wollte, konnte in diesen drei Wochen auch lesen. Es hat auch tatsächlich Reaktionen zu diesem Vor­haben gegeben. In einzelnen Punkten, die nicht einmal so unwichtig sind, hat es auch tatsächlich ein Eingehen auf diese Stellungnahmen gegeben. Ich erinnere nur an das Vorhaben, mit einfachem Bundesgesetz dem Asylgerichtshof auch andere Materien übertragen zu können, das dann aber aufgrund von Einwänden zur Regierungsvorlage fallen gelassen wurde.

Amnesty International hat die Informationspolitik besonders kritisiert. Wir haben ges­tern ein Schriftstück bekommen, dessen Inhalt ganz offenkundig aus der Zeit um Mitte


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