BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 79

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Zum Dritten möchte ich darauf hinweisen, Frau Kollegin Kerschbaum, dass ich die 41 Fälle natürlich erwähnt habe. Mir ist aber wichtig, noch einmal zu betonen, dass be­reits 23 Fälle davon vom Abschiebeschutz sozusagen im positiven Sinn betroffen wa­ren. Das erscheint mir als sehr wesentlich.

Ich weiß schon, dass jeder Fall ein Fall zu viel ist. Da haben wir eben unterschiedliche, politische Anschauungen. Wir glauben, dass wir mit dem neuen Verfahren, mit der neuen Verfahrensqualität, das besser gewährleisten als mit den bisherigen Verfahren. Davon sind wir überzeugt. Ich möchte das noch einmal betonen.

Und ich möchte noch einmal darauf hinweisen – ich habe das in meinem Einleitungs­statement schon gesagt –, dass wir auch in der ersten Instanz, nämlich im Asylamt, ein neues Qualitätsprojekt haben, wo gemeinsam mit dem UNHCR an Qualitätsverbesse­rungen gearbeitet wird. Das heißt, wir lassen natürlich diese Instanz nicht außer Acht, sondern es ist uns ganz wesentlich, dort bereits zu Qualitätsverbesserungen zu kom­men.

Hinsichtlich der Personalaufstockung waren wir alle ohnedies einer Meinung, dass das notwendig ist.

Ganz wesentlich ist es mir, noch darauf hinzuweisen, dass natürlich bis 2010 der „Rucksack“, wie man so sagt, abgebaut werden soll – wir haben Fälle, die lange dau­ern –; und gerade dazu dient dieses humanitäre Aufenthaltsrecht. Das möchte ich jetzt schon noch von der Regierungsbank aus betonen. Wer rechtmäßig Rechte in An­spruch nimmt, dem kann niemand einen Missbrauch unterstellen. Rechte sind einfach dazu da, dass man sie in Anspruch nehmen kann. Und das sollte, denke ich, in einer Demokratie von allen außer Streit gestellt sein. (Bundesrat Schennach: Kollege Kühnel! – Bundesrat Konecny: Ohne Adresse!)

Dass die Debatte sehr emotional geführt wird, ist klar. Es geht immer um Menschen. Das ist bei vielen Gesetzen so. In diesen Gesetzesmaterien wird es oft anhand von Einzelfällen besonders aufgezeigt. Ich möchte hier aber schon auch betonen: Es gibt viele Gesichter, die wir nicht kennen. Und wir sollten uns davor hüten, Gesichter, die wir kennen, anders zu behandeln, als Gesichter, die wir nicht kennen! Humanitäres Recht muss für Leute gelten, deren Fälle und deren Gesichter uns nicht bekannt sind, genauso wie es für Leute gelten muss, deren Gesichter uns bekannt sind. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesräte Mitterer und Ing. Kampl.)

Ich glaube, das ist ein wesentlicher Punkt. Wir haben auch noch in Aussicht gestellt, dass wir das Verfahren dann letzten Endes analysieren werden und schauen werden, wie tatsächlich alles greift, von dem wir hoffen, dass es greift.

Noch einmal: Ich möchte für mich als Person auch festhalten, dass wir im besten Wol­len, das Beste für die Menschen zu tun, uns zu dieser Gesetzesmaterie und zu diesen Lösungen entschieden haben.

Ich würde Sie bitten, uns auch bei der praktischen Umsetzung dabei zu unterstüt-
zen. Das verdienen die Menschen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundes-
rates Ing. Kampl.)

13.26


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht, Frau Kollegin Roth-Hal­vax? – Das ist offenbar nicht der Fall.

 


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