BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 81

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5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Signaturgesetz, das Ziviltechnikergesetz, das Rezeptpflichtge­setz sowie die Gewerbeordnung 1994 geändert werden (293 d.B. und 364 d.B. sowie 7834/BR d.B.)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgeset­zen 1991, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungs­strafgesetz 1991 und das Zustellgesetz geändert werden (Verwaltungsverfah­rens- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007) (294 d.B. und 365 d.B. sowie 7800/BR d.B. und 7835/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zu den Punkten 3 bis 6 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu diesen vier Punkten ist Herr Bundesrat Perhab. Ich bitte ihn um die Berichterstattung.

 


13.30.12

Berichterstatter Franz Perhab: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich konzentriere mich daher nur auf den Antrag.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Präsident Mag. Erlitz über­nimmt wieder den Vorsitz.)

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vermessungsge­setz geändert wird.

Dieser Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor, ich gelange daher sogleich zur Verle­sung des Antrages.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ferner bringe ich den Bericht des Ausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Signaturgesetz, das Ziviltechnikergesetz, das Rezeptpflichtgesetz sowie die Gewerbeordnung 1994 geän­dert werden.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher sogleich zur Verlesung des Antrages.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Schließlich bringe ich den Bericht des Ausschusses über den Beschluss des National­rates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einführungs-


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