gen Angelegenheiten nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag stellt, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zum Tagesordnungspunkt 65 – hier geht es um ein Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen – darf ich berichten, dass der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag stellt,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1, zweiter Satz BV-G die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,
3. dem vorliegendem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 3 BV-G in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 BV-G die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,
4. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 BV-G den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 66. Hier geht es um ein Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition. Der Bericht liegt vor.
Ich stelle im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Schließlich haben wir noch das Rotkreuzgesetz unter Tagesordnungspunkt 67. Hier liegt der Bericht ebenfalls vor.
Diesbezüglich stellt der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile ihr dieses.
17.07
Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße die Kündigung des Übereinkommens Nr. 45 über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagearbeiten in Bergwerken jeder Art. Das war damals sicher als Schutz für Frauen gedacht, und es war sicher ein sinnvoller Schutz. In den 70 Jahren, die da dazwischen liegen, hat sich weltweit und auch in der Arbeitswelt so einiges getan, sodass es gut ist, dass auch diese Benachteiligung von Frauen beendet wird.
Ebenso begrüße ich das Verbot von Streumunition. Gerade die haben besonders viel Leid über sehr viele Menschen gebracht, und daher ist es gut, dass diese Waffe verboten wird.
Nicht zustimmen werde ich allerdings dem
Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen aus dem Jahr
1954. 50 Jahre sind wir auch ohne dieses Übereinkommen sehr gut
ausgekommen. Es ist nicht klar, um welche Personengruppe es
sich dabei handelt. Es ist nicht klar, welche Kosten
sozialrechtlicher Natur oder aus dem Bereich des Familienfonds daraus entstehen
könnten. Da wir ohnehin schon
unter einer sehr hohen Kostenlast der Zuwanderung zu leiden haben, wollen wir
dieses Übereinkommen nicht mittragen.
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