tun, auch jenen einfach entsprechende Identitätsausweise auszustellen. Sie können sich alle vorstellen, was es im Alltag heißt, wenn man sich nicht ausweisen kann. Es würde nicht wehtun, wenn man diesen Vorbehalt einfach zurückzieht.
Zum Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition: Wir freuen uns natürlich sehr, dass das jetzt endlich kommt. Es wird ja im Mai 2008 hoffentlich ein internationales Übereinkommen geben, in dem sich dann möglichst viele Staaten generell gegen Streumunition aussprechen.
Sehr erfreulich finde ich, dass es zu verankern möglich war, dass es in diesem zukünftigen Abkommen keine Ausnahmen in der Definition von Streumunition für Streumunition mit Selbstzerstörungsmechanismus geben wird. Das war ursprünglich im Erstentwurf enthalten, konnte aber herausverhandelt werden. Es konnte auch erreicht werden, dass dieses Gesetz nicht nur für Österreich quasi im Inland, sondern auch im Ausland gelten wird. Das ist natürlich wichtig, weil die Munition ja weniger in Österreich zum Einsatz kommt, sondern doch eher im Ausland. Es wird auch keine Verbotsausnahme für Auslandseinsätze des österreichischen Bundesheeres geben. Ich halte es für wichtig, dass es gerade für den Einsatz von Streumunition keine Hintertüren gibt, durch die man sie doch noch irgendwie zum Einsatz bringen kann, sondern dass man sich hier wirklich eine klare Linie sucht und sagt: Nein zur Streumunition. – So viel also zum Inhalt der Materien, denen wir hier auch zustimmen werden.
Frau Präsidentin Haselbach wird zu diesem Thema auch noch sprechen. Ich möchte aber diese Gelegenheit jetzt nutzen, mich auch persönlich bei Ihnen zu bedanken für die zumindest für mich persönlich wirklich gute Zusammenarbeit, für die netten Unterhaltungen, die wir hier in unseren benachbarten Bankreihen immer führen konnten und vor allem auch – das ist ja in langen Sitzungen nicht unwichtig – für die häufige Versorgung mit dem Genussmittel Schokolade, wo wir ja immer auch darüber diskutiert haben, ob das unter Nahrungsaufnahme im Sitzungssaal, die ja an und für sich nicht erlaubt ist, fällt oder ob das doch einfach ein Genussmittel und damit erlaubt ist.
Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit! – Mein Kollege Schennach wird dann noch Näheres dazu sagen. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
17.19
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Dr. Winkler das Wort. – Bitte.
17.19
Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Hans Winkler: Sehr verehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz, wirklich nur ganz kurz zu dreien der vier Punkte Bemerkungen machen. Zunächst zur bereits erwähnten Frage des Staatenlosenübereinkommens. Es ist richtig gesagt worden, dass dieses Abkommen bereits aus dem Jahre 1954 stammt. Ich halte den Beitritt zum Übereinkommen trotzdem für wichtig – natürlich sind wir auch ohne dieses Abkommen ausgekommen –, denn wir füllen damit eine sehr wesentliche Lücke im Gebäude des internationalen Menschenrechtsschutzes. Ein Jahr, bevor Österreich der Internationalen Flüchtlingskonvention beigetreten ist, ist dieses Abkommen zustande gekommen, und ich glaube, es ist gut, dass wir dem jetzt beitreten.
Es handelt sich, wie schon von Frau Bundesrätin Konrad gesagt wurde, um 500 Personen. Anders als sie halte ich allerdings den Vorbehalt für richtig und auch für wichtig, denn das Grundprinzip dieses Übereinkommens, was Österreich betrifft, ist, dass nur rechtmäßig im Bundesgebiet aufhaltende Personen in den Genuss dieses Abkommens kommen sollen. Bei der einen Bestimmung, die erwähnt wurde – Artikel 27 –, sind
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