Erstattung eines Vorschlages des Bundesrates für die Ernennung eines Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir kommen nunmehr zum 68. Punkt der Tagesordnung.
Die Erstattung dieses Vorschlages ist notwendig geworden, da das seinerzeit aufgrund eines Vorschlages des Bundesrates ernannte Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes Dr. Erwin Felzmann wegen Erreichens der Altersgrenze mit Ablauf des 31. Dezember 2007 aus dem Verfassungsgerichtshof ausscheiden wird.
Gemäß § 1 Abs. 2 Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 wurde die offene Stelle im „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ und in den für amtliche Kundmachungen bestimmten Landeszeitungen mit einer Bewerbungsfrist bis 3. Dezember 2007 ausgeschrieben.
Den Mitgliedern des Bundesrates wurde die Möglichkeit zur Einsicht in die eingelangten Bewerbungen geboten.
Ich gebe bekannt, dass mir ein von fünf Bundesräten unterzeichnetes Verlangen auf Durchführung einer Debatte gemäß § 57 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates über den Wahlvorschlag für die Ernennung eines Ersatzmitgliedes des Verfassungsgerichtshofes vorliegt.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizepräsident Weiss. Ich erteile es ihm.
17.50
Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Namens der Bundesräte der Österreichischen Volkspartei unterbreite ich Ihnen den Vorschlag, dem Herrn Bundespräsidenten für die Ernennung zum Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes die Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Frau Dr. Irmgard Griss, vorzuschlagen.
Diesen Vorschlag begründe ich kurz wie folgt: Aufgrund der durchgeführten Ausschreibung haben sich beim Herrn Präsidenten zwei Damen und elf Herren beworben. Darunter sind erfreulicherweise sehr qualifizierte Persönlichkeiten, zu denen zweifelsfrei auch Frau Dr. Griss gehört. Ihre fachliche Eignung ist, wie auch durch ihre Funktion dokumentiert wird, wohl in hohem Maße gegeben.
Das ausscheidende Ersatzmitglied Dr. Felzmann war früher ebenfalls Präsident des Obersten Gerichtshofes und hat damit der Zweckmäßigkeit Rechnung getragen, eine personelle Verschränkung der Höchstgerichte sicherzustellen. Das ist keine bloße Förmlichkeit, sondern angesichts des notwendigen inhaltlichen Zusammenwirkens der obersten Gerichtshöfe sachlich sinnvoll. Mit Frau Dr. Griss kann diesem Gesichtspunkt weiterhin Rechnung getragen werden.
Der Verfassungsgerichtshof hat insgesamt 14 Mitglieder sowie 6 Ersatzmitglieder – bei lediglich 4 Mitgliedern und 2 Ersatzmitgliedern handelt es sich um Frauen. Es liegt daher nahe, wenn es möglich ist, einer qualifizierten Frau den Vorzug zu geben.
Das ausscheidende Ersatzmitglied Dr. Felzmann ist Niederösterreicher, Frau Dr. Griss stammt aus der Steiermark. Der für den Bundesrat typischerweise zu beachtende Gesichtspunkt einer ausreichenden regionalen Verteilung ist damit, wie es natürlich aber auch bei mehreren anderen Bewerbungen der Fall gewesen wäre, gewährleistet.
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