Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2392/AB bis 2404/AB und des Schreibens des Bundeskanzlers gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 10).
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Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Nominierung gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG:
„Republik Österreich
Bundeskanzler Wien, den 9. April 2008
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Helmut KRITZINGER
Parlament
Dr. Karl Renner-Ring 3
1017 Wien
Betrifft: Mitteilung über den Beschluss der Bundesregierung vom 9. April 2008 betreffend die Nominierung von Herrn MR Mag. Wolfgang NITSCHE zum Verwaltungsrat der EIB
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG können wir Ihnen mitteilen, dass der Ministerrat entsprechend den diesbezüglich stattgefundenen informellen Konsultationen mit den im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien in seiner Sitzung am 9. April 2008 beschlossen hat, die Herstellung des förmlichen Einvernehmens mit dem Hauptausschuss des Nationalrates vorausgesetzt, Herrn Ministerialrat Mag. Wolfgang NITSCHE für die Österreich zustehende Funktion eines Verwaltungsrates der Europäischen Investitionsbank zu nominieren. Ich ersuche Sie, sehr geehrter Herr Präsident, um Kenntnisnahme. Ein Lebenslauf des Herrn Ministerialrates Mag. Wolfgang NITSCHE ist dem Schreiben beigeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen“
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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Eingelangt und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Berichte, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist des Ausschussberichtes betreffend einen Vertrag von
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