BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 51

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Angelegenheiten vor. Auch diese Vertragsänderungen bedürfen entsprechend der ös­terreichischen Verfassung der Ratifizierung nach Genehmigung durch Nationalrat und Bundesrat bzw. sind für jedes einzelne Parlament der Mitgliedsstaaten auch europa­rechtlich ein ausdrückliches und absolutes Einspruchsrecht vorgesehen.

Ausdrücklich wird begrüßt, dass der Rat der Europäischen Union – wenn auch erst am 15. April 2008 – eine offizielle konsolidierte Fassung des Vertrages über die Europäi­sche Union und des Vertrages über die Arbeitsweise der Union samt Protokollen, Er­klärungen usw., in die der Vertrag von Lissabon bereits eingearbeitet ist, im Amtsblatt veröffentlicht und damit unentgeltlich für alle Bürger der Europäischen Union zugäng­lich gemacht hat.

Die unterzeichneten Bundesräte stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht,

weiterhin und verstärkt über die Tätigkeit der Europäischen Union und die europapoliti­schen Initiativen der Bundesregierung zu informieren und einen breit angelegten Dialog mit der österreichischen Bevölkerung über die künftige Entwicklung der Europäischen Union zu führen, um Vorschläge und Ideen ebenso zu berücksichtigen wie bestehende Sorgen und Bedenken;

die Verankerung des Instruments einer EU-weiten Volksabstimmung weiter zu befür­worten;

sich für eine Vertiefung der sozialen Dimension und des sozialen Zusammenhalts in den Politiken der EU einzusetzen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Entsen­derrichtlinie;

sich in der EU für Maßnahmen auszusprechen, die dazu beitragen, die negativen kon­junkturellen Auswirkungen der Finanzkrise in den USA auf Europa abzuschwächen;

dafür einzutreten, dass in den Politiken der EU die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sowie die föderalistischen Verfassungsstrukturen von Mitglied­staaten respektiert werden;

die österreichische Anti-Atompolitik konsequent fortzusetzen und gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland, Irland, der Republik Ungarn und dem Königreich Schwe­den, der 54. Erklärung des Reformvertrages von Lissabon folgend, Initiativen zu ergrei­fen, um eine Revisionskonferenz zum Euratomvertrag einzuberufen;

die Bevölkerung zu informieren, dass sich für Österreich im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik an den geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen einschließlich des Neutralitätsgesetzes durch den Vertrag von Lissabon nichts ändert;

sich in der Europäischen Union weiterhin dafür einzusetzen, dass die Außen- und Si­cherheitspolitik der EU einen wichtigen Beitrag zu Frieden und Sicherheit leistet;

dass Österreich auf der Grundlage seiner verfassungsrechtlich bestimmten immerwäh­renden Neutralität weiterhin ein verlässlicher und solidarischer Partner in der Welt sein und sich aktiv an der weiteren Entwicklung der europäischen Friedens-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik beteiligen wird;

bei der Anwendung eines vereinfachten Vertragsänderungsverfahrens sicherzustellen, dass die Länder, der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeinde­bund sowie der Bundesrat über die beabsichtigten Vertragsänderungen und über Be-


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