BundesratStenographisches Protokoll755. Sitzung / Seite 110

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Es ist wichtig, eine europaweite Vernetzung im Energiebereich herzustellen, weil die Europäische Union in Zukunft nicht mehr von Drittländern abhängig sein soll, sondern die Energie selber produzieren soll. Wie Energie produziert wird, ist jedem Land selbst überlassen. Wir wollen auch nicht, dass andere sagen, in Österreich müsste auf einmal ein Atomkraftwerk errichtet werden, sondern wir wollen atomfrei bleiben, wofür sich das Volk im Rahmen einer Volksabstimmung seinerzeit ausgesprochen hat.

Ein Punkt liegt immer noch im Argen, und zwar die Verunsicherung mit dem Wasser­verkauf. Das Wasser ist abgesichert, und es besteht eine Daseinsvorsorge. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt. Laut einer EU-Verordnung darf die Daseinsvorsorge nicht gefährdet werden.

Auch das Thema Mindestlöhne ist schon geregelt. Die Festlegung von Mindestlöhnen erfolgt durch das jeweilige Mitgliedsland. Vollzeitbeschäftigte Arbeitskräfte haben daher in dem Land, in dem sie arbeiten, zumindest einen Anspruch auf den Mindestlohn. Das ist auch ein wichtiger Punkt. Daher bin ich davon überzeugt, dass dieses Europa trotz der kulturellen Unterschiede in den einzelnen Regionen, trotz unterschiedlicher Glau­bensbekenntnisse und Sprachen Zukunft und auch die Möglichkeit hat, sich weiterzu­entwickeln.

Die Europäische Union ist ein Prozess, der niemals enden wird. Und wir hier im Bun­desrat sind, wie ich meine, mit verantwortlich dafür, dass dies auch geschieht. Meine Fraktion stimmt daher diesem Reformvertrag gerne zu.

Die Mitglieder des BZÖ haben ja der Verfassung zugestimmt, sind aber jetzt auf einmal nicht mehr im Boot, sondern gegen den Reformvertrag. Der Standort bestimmt den Standpunkt. Ich würde Sie bitten, vielleicht doch die Hände zu heben. – In diesem Sinne noch einmal ein Dankeschön für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Rufe bei der SPÖ: Freundschaft!)

15.31


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte.

 


15.31.45

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich nachträg­lich nicht in die Diskussion darüber einmischen, was Herr Landeshauptmann Haider hätte sagen wollen oder hätte wann sagen können. Ich möchte nur zur Vermeidung einer Präjudizwirkung für ein ähnliches Ersuchen meines eigenen Landeshauptmannes doch Folgendes festhalten: Es ist richtig, dass der Wortlaut der Geschäftsordnung kei­nen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Zeitpunkt normiert, zu dem der Landes­hauptmann eine in Form einer Erklärung abzugebende Rede halten könnte. Es liegt in der Hand des Präsidenten beziehungsweise im Zweifelsfalle in der Hand des Bundes­rates, das festzulegen.

Es gibt allerdings – und das ist richtig – eine bewährte Übung, das im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann jedenfalls am Beginn der Sitzung zu machen oder, wenn er es zu einem späteren Zeitpunkt wünscht, später.

Das ist jetzt nicht nur meine subjektive Erinnerung, sondern das ist auch das, was der Kommentar zur Geschäftsordnung als gängige Praxis beschreibt, nämlich dass solche Erklärungen, sofern sie vor Eingang in die Tagesordnung angekündigt wurden, was der Fall war, entweder vor Eingang in die Tagesordnung abgegeben oder an die Spitze der Tagesordnung gestellt werden.

 


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