BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 128

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. – Bitte.

 


16.28.22

Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit den beiden vorliegenden Gesetzesnovellen wird ein weiterer Schritt in Richtung Gleichbehandlung von Frauen und Männern gesetzt und gerade im Bereich der Diskri­minierung, der Belästigung am Arbeitsplatz werden einige Verbesserungen erzielt.

Die Inhalte hat meine Kollegin Mosbacher bereits sehr ausführlich angeführt. Ich möch­te daher nur noch einige Aspekte einbringen, und zwar finde ich es besonders erfreu­lich, dass es ein Wahlrecht zwischen Anfechtung oder Schadenersatz geben wird, wenn ein Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Diskriminierung beendet wird. Oftmals kann und will man auch gar nicht im gleichen Betrieb weiter beschäftigt sein, wenn be­stimmte Vorkommnisse gegeben waren. Auch aus der Sicht des Betriebes ist das manchmal recht schwierig. Von einer Anfechtung hat man in diesen Fällen nicht wirk­lich viel auf beiden Seiten. So finde ich es sehr gut, dass da die Möglichkeit des Scha­denersatzes eingerichtet wird.

Die Gefahr bezüglich Verlängerung von Probemonaten, wie sie Frau Kollegin Mühl­werth sieht, kann ich nicht sehen. Glauben Sie mir, dass die Arbeits- und Sozialgerich­te sehr genau in dieser sensiblen Materie vorgehen! Ich denke, dass wir uns da keine Sorgen machen müssen.

Generell finde ich es schade, dass wir jetzt im dritten Jahrtausend immer noch Gleich­behandlungsregelungen beschließen müssen und Gleichbehandlung nicht schon längst eine Selbstverständlichkeit ist. Vor allem, wenn man sich die Situation zwischen Frauen und Männern anschaut, muss man sagen, man kann gar nicht alles gesetzlich regeln. Es ist aber faktisch so, dass Frauen und Mädchen in vielen Bereichen nach wie vor benachteiligt sind. Zum Beispiel haben junge Frauen oft eine bessere schulische Bildung, aber schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Es gibt nach wie vor diese „gläserne Decke“ bei Führungspositionen, und das Schlagwort „gleicher Lohn für glei­che Arbeit“ klingt wahrscheinlich für den einen oder anderen schon abgedroschen, aber es ist nach wie vor Realität und nach wie vor aktuell. (Vizepräsident Weiss über­nimmt den Vorsitz.)

Was besonders erschreckend ist – was ich jetzt in einer Studie gelesen habe –, ist die Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen. Jedes vierte Mädchen in Österreich ist von körperlicher Gewalt betroffen. Das muss man sich einmal vorstellen, sehr geehrte Kol­leginnen und Kollegen! Wenn Sie eine Gruppe von 20 Mädchen vor sich haben, dann können Sie davon ausgehen, dass fünf von diesen Mädchen bereits Gewalt über sich ergehen lassen mussten! Das ist eine wirklich erschreckende Zahl!

Im Jugendbereich ist noch etwas zu beachten – was uns als Politiker wieder betrifft –, und zwar: dass durch die offene Jugendarbeit, sprich zum Beispiel durch Jugendzent­ren, Mädchen eigentlich nicht erreicht und nicht angesprochen werden. Genau diese Institutionen bieten nur zu 7 Prozent ein gezieltes Programm für Mädchen an. Das heißt, da ist wirklich großer Handlungsbedarf gegeben. An eben diesen Angeboten kann man auch ganz gut erkennen – wie heute schon angesprochen –: Es gibt einfach Unterschiede zwischen Frauen und Männern. Es haben beide andere Bedürfnisse, und beide Seiten müssen gleich respektiert werden. Es darf keine Seite benachteiligt wer­den – es wird aber auch niemand in irgendeine Richtung gedrängt.

Es kann nur wirklich ein Miteinander beider Geschlechter geben, und ich denke, dass sich auch noch einige Generationen nach uns mit diesen Fragen beschäftigen werden. Das heute wird sicher nicht die letzte Debatte zu diesem Thema sein, aber zumindest


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