BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 33

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Das Zweite – und auch das werden Sie, wie ich weiß, wertschätzen – ist der Wegfall des Regresses bei späterer Arbeitsaufnahme, gekoppelt mit dem Arbeitnehmer­freibetrag. Das ist ja jetzt etwas, was viele Bezieher und Bezieherinnen von Sozialhilfe abhält – ob vorwerfbar oder nicht vorwerfbar, das möchte ich gar nicht diskutieren –, eine Arbeit aufzunehmen, weil sie wissen, es wird ein Großteil dessen, was sie mehr verdienen, sofort wieder in die Kassen des Sozialhilfeträgers rückgeführt, um die entsprechende vorbezogene Sozialleistung zu regressieren.

Das wird wegfallen. Es war bisher – und ich bin jahrelang in dem Geschäft – nicht möglich, das mit den Ländern durchzusetzen. Als ich Landesrat in Salzburg war, habe ich die Diskussion auch schon geführt. Es war nicht möglich, diesen Regress bei der Sozialhilfe wegzubringen. Jetzt haben wir ihn weg. Und wenn Sie sehen, mit welcher Verve wir jetzt etwa den Regress im Bereich der Pflege diskutieren – wie wir wissen, wird es ein jahrelanger Prozess sein –, dann sage ich: Dass der Regress bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung fällt, ist ein ganz, ganz gewaltiger Fortschritt.

Das Dritte ist, dass die Einbindung der Bezieher und Bezieherinnen von bedarfs­orientierter Mindestsicherung in die aktive Arbeitsmarktpolitik des Arbeitsmarktservice ein ganz zentraler Fortschritt ist.

Ich bedauere es, dass nicht organisatorisch eine stärkere Vernetzung vorgenommen werden konnte, respektiere aber die Haltung von Vorarlberg und Niederösterreich – wenn ich sie auch nicht teile, ich respektiere sie –, und da es eine Vereinbarung mit den Ländern unbedingt gebraucht hat, war das dann die Möglichkeit, zu einem Kompromiss zu gelangen.

Aber wir haben keinen Kompromiss geschlossen bei der Einbeziehung der Bezieher und Bezieherinnen von Mindestsicherungsleistungen in aktive Arbeitsmarkt­maß­nah­men. Das ist aber das Entscheidende. Es genügt ja nicht, nur im Gesetz zu for­mulieren, diese Personen müssen arbeitswillig und arbeitsbereit sein, wenn wir wissen – und auch Sie wissen das, wie ich wiederum weiß –, dass ein Großteil der BezieherInnen von Sozialhilfe ohne Unterstützung, ohne Begleitung diesen Weg in den Arbeitsmarkt nicht schafft. Und daher ist es so wichtig, diese aktive Arbeitsmarktpolitik auch diesem Personenkreis zugänglich zu machen, und das ist aus meiner Sicht der dritte große Meilenstein. – Ich nenne andere, kleinere Verbesserungen, die aber auch für die betroffenen Personen von Bedeutung sind, nicht.

Und abschließend, Herr Bundesrat Schennach, zu der nun erfolgenden Koppelung der bedarfsorientierten Mindestsicherung an die Erhöhung der Ausgleichszulage. Auch das gibt den betroffenen Personen die Garantie, dass sich die Verbesserung der Lebens­haltung für sie stärker entwickeln wird als alle anderen Faktoren, die wir kennen, denn die Entwicklung der Ausgleichszulage über die letzten Jahre – vor allem die letzten beiden Jahre, aber auch schon vorher – war deutlich besser als die der generellen Pensionen, aber auch als die der Inflation. Auch das ist ein wichtiges Stück Errungen­schaft, wie ich meine.

Auch ich kann mir also die bedarfsorientierte Mindestsicherung noch besser vorstellen, als wir sie jetzt in der 15a-Vereinbarung haben, aber es ist ein Schritt, ein guter Schritt hin zu dieser richtigen Entwicklung, und es wird kein Hindernis sein, sondern eher eine Möglichkeit für weitere Verbesserungen auch in den kommenden Jahren bieten, weil die Systemumstellung – wenn wir es jetzt schaffen – einmal eine gute Grundlage darstellt.

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zur 5. Anfrage.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Mayer, um die Verlesung der Frage.

 


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