BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 86

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Es werden auch so genannte Schulabbrecher – lieber Kollege Schennach, wir haben hier eine andere Meinung! – ohne erfolgreichen Berufs- beziehungsweise Ausbildungs­abschluss zur Berufsreifeprüfung zugelassen werden.

Dies könnte unserer Meinung nach zu einer Senkung des Niveaus der Berufs­reife­prüfung führen und andererseits vielleicht auch ein falsches Signal an Regelschüler sein, nach drei Jahren berufsbildender höherer Schule aus der Schule auszusteigen, um dann – ich sage das bewusst; unter Anführungszeichen – auf die vermeintlich „einfachere“ Berufsreifeprüfung umzusteigen.

Auch der Entfall der Mindestaltersgrenze von 17 Jahren sowie die Schaffung der Möglichkeit der drei Teilprüfungen vor Ablegung der Lehrabschlussprüfung erscheint uns in diesem Ausmaß nicht sehr sinnvoll. Den Jugendlichen wird signalisiert, Lehre und Berufsreifeprüfung parallel und gleichzeitig absolvieren zu können.

Es ist absehbar, dass vielleicht viele Lehrlinge verfrüht mit Vorbereitungskursen begin­nen werden, zu denen auch jene gehören, die aufgrund der Kostenfreiheit ohne ernsthafte Abschlussabsichten schnuppern. Es ist hiermit auch eine höhere Dropout­rate zu erwarten.

Mit der Neuregelung wird, wie bereits erwähnt, das Prinzip aufgegeben, dass sich Lehrlinge zunächst auf ihre Berufsausbildung konzentrieren sollen und die Berufsreife­prüfung als Ansporn zur Weiterbildung nach der erfolgreichen Berufsausbildung sehen.

Auch erscheint es im Hinblick auf das Ausbildungsniveau der Lehre und die Belastung für die Lehrlinge unrealistisch, schon während der Lehrzeit zusätzlich drei Berufsreife-Teilprüfungen abzulegen.

Allerdings: Die Möglichkeit, die Teilprüfung über den Fachbereich im Rahmen jeder Lehrabschlussprüfung absolvieren zu können, begrüßen wir hingegen sehr.

Zu den Kosten: Den Vorarlbergern geht es natürlich auch immer um die Kosten und ums Geld. Die Heranführung von Lernenden zu jeder Art von Reifeprüfung fällt unter die Kompetenz des Bundes, steht also nicht den Ländern zu. Der Bund hat daher die einschlägigen Kosten zu tragen, insbesondere wenn Gebührenfreiheit für die Lernen­den erreicht werden soll.

Frau Ministerin! Ich hoffe, Sie nehmen die Bedenken des Landes Vorarlbergs doch ernst. Ich darf Sie zumindest ersuchen, Vorkehrungen dahingehend zu treffen, dass man diese Berufsreifeprüfung doch sehr rasch evaluiert und dass man, wenn es zu Problemen kommen sollte, rasch, unter Umständen auch mit einer Gesetzesänderung, darauf einwirken kann, so dass man, was die Intention dieses Gesetzes auch sein soll, den Titel „Karriere mit Lehre“ verwenden kann und dass dieser auch eine ent­sprechende Berechtigung hat. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

13.49


Präsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung das Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

 


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