BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 112

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Wie gesagt, der Wegfall der Kofinanzierungspflicht bei der PV ist eines der wenigen positiven Dinge, die in dieser Novelle ersichtlich sind. Was für mich nicht ganz einsichtig ist, ist, warum man die kleinen Photovoltaikanlagen jetzt zum Klimafonds verschiebt – sie werden prinzipiell zum Klimafonds verschoben.

Das angekündigte 10 000-Dächer-Programm ist zwar gut, schön, nett und sicher erstrebenswert, ich möchte aber darauf hinweisen, dass es in Deutschland schon vor fünf Jahren ein 100 000-Dächer-Programm gegeben hat. Die Ersten, denen das eingefallen ist, sind wir also nicht. (Zwischenruf.) – Ja, es sind zehnmal so viel, aber ihnen ist es schon vor fünf Jahren und uns eben erst jetzt eingefallen.

Und wenn man das umrechnet: Wir haben laut Statistik Austria 2,05 Millionen Gebäude in Österreich, da sind 10 000 Dächer 0,5 Prozent. – Das ist schön, gut und nett, aber es ist jetzt nicht so lobenswert.

Meine Frage lautet – vielleicht können Sie, Frau Staatssekretärin Marek, sie beant­worten –: Wenn jetzt über das Ökostromgesetz in erster Linie nur mehr die größeren PV-Anlagen gefördert werden, weil das bei den kleinen über das 10 000-Dächer-Programm läuft, was machen wir dann, wenn die 10 000 Dächer abgearbeitet sind? Gibt es dann über das Ökostromgesetz für kleine Anlagen gar keine Förderung mehr, wird man dieses dann wieder „aufmachen“, oder wie darf man sich das vorstellen?

Im Prinzip ist es, wie gesagt, nett und gut, dass die Photovoltaik auch in diesem Bereich jetzt besser gefördert wird, ich denke aber, sie wäre direkt im Ökostromgesetz besser untergebracht gewesen.

Was wir in Österreich brauchen würden, um auch im Bereich Ökostrom wieder ein bisschen an die vordere Front zu kommen, wären langfristige Verträge für die Planungssicherheit – wie gesagt, in Deutschland gibt es durchgehend 20 Jahre lang Förderung, bei uns bei den meisten Anlagen 13 Jahre –, und wir brauchen gerechtere Einspeisetarife, denn niemand wird sich über allzu lange Zeit hinweg in Investitionen stürzen, die sich nie wieder hereinspielen. Das brauchen wir, um unsere europäischen Verpflichtungen und Ziele im Bereich des Ökostroms zu erreichen und um in unserer Energieversorgung unabhängiger zu werden – das würde ich Sie bitten nicht zu vergessen, denn es wird immer so hingestellt, als wäre das alles nur eine europäische Verpflichtung. Es ist auch wichtig für uns, dass unser Geld für Energie auch im Lande bleibt!

Was wir nicht brauchen, ist die Deckelung der Fördertöpfe, die es nach wie vor gibt, wir brauchen keine weiteren Vergünstigungen für energieintensive Industriebetriebe zu Lasten der Privathaushalte, wie sie durch dieses Gesetz jetzt verstärkt wurden. (Bun­desrat Perhab: Voest zusperren, Zellstoff-Fabrik zusperren?!) – Ja dann sperren wir lieber alle Privathaushalte zu, oder wie? Es gibt ja auch andere Länder, und in den anderen europäischen Ländern gibt es auch Ökostromgesetze, und die werden es sich auch leisten können!

Was wir nicht brauchen, ist eine Förderung von fossilen Energieträgern mehr oder weniger unter dem Deckmäntelchen des Ökostroms, und was wir auch nicht brauchen, ist eine Verwässerung des Ankaufs von Ökostrom durch suboptimalen Zertifikate­handel, also Zertifikatehandel mit Staaten, die die europäische Stromkenn­zeichnungs­verpflichtung noch nicht in dem Ausmaß umgesetzt haben wie wir – sprich: die „Graustrom“ verkaufen –, und bei uns kann man dann um 1 Cent zusätzlich Ökostrom daraus machen, was auch immer es vorher war. Das ist einfach kontraproduktiv und das wird die Konsumenten künftig leider skeptisch machen. Und nachdem es in Österreich keine Information darüber gibt, welches Energieversorgungsunternehmen mit Zertifikaten handelt und wie weit auch ich als Kundin dieses Unternehmens dann davon betroffen bin, ist zu befürchten, dass diese Skepsis berechtigt ist.

 


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