BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 136

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Natürlich ist gerade diese Tätigkeit – ich denke dabei zum Beispiel an die Hospizarbeit, an Arbeit, wo es immer um Krankheit geht, wo es darum geht, Personen, die sozial, die gesundheitlich schwer angeschlagen sind, zu betreuen – belastend. Da geht es darum, dass wir die Menschen, die diese Arbeit tun, unterstützen, dass wir sie begleiten und ihnen vielleicht auch Auszeiten ermöglichen. Vielleicht geht es einfach darum, hier flexible Modelle zu finden, wie wir etwa Sabbaticals oder anderes in diesen Bereichen fördern können.

Ich glaube, wir alle haben noch ein Stück Arbeit zu tun, um die Bedingungen für diese schwierigen Herausforderungen in diesen durchaus sensiblen Bereichen unserer Arbeitswelt gemeinsam zu verbessern.

Mit den vorliegenden Novellen können wir Positives schaffen, aber ich denke, das Bewusstsein dafür zu schärfen und zu verändern, das wird noch sehr viel schwieriger sein, denn das ist nicht einfach mittels Gesetz möglich. Da wird sehr viel Bewusst­seinsarbeit erforderlich sein.

Aber ich denke, dass wir alle uns darin einig sind, dass wir da gemeinsam etwas zu tun haben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.05


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeits­zeitgesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.06.5519. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (610 d.B. und 656 d.B. sowie 7994/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.

 


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