BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 143

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Die Schutzmaßnahmen vor dem Passivrauchen im öffentlichen Raum werden von der WHO als ganz wesentliche gesundheitspolitische Maßnahme gesehen und anerkannt. Und unter diesem Titel sehe ich auch unser neues Tabakgesetz.

Ich habe hiezu einige Zahlen, die ich Ihnen präsentieren möchte. Es gibt ja auch einen Vorschlag der EU-Kommission. Die EU-Kommission will höhere Steuern auf Zigaret­ten, und das hat auch einen ursächlichen Zusammenhang. Der Mindest­steuersatz auf Zigaretten soll bis 2014 von derzeit 57 auf 63 Prozent angehoben werden. Das würde bei uns die Zigaretten um mehr als 15,5 Prozent verteuern.

Wenn ich Ihnen jetzt ein paar Zahlen aus einer Studie aus Deutschland zitiere, dann werden Sie sehen, welche Auswirkungen das hat: In Deutschland wurde nach dem stark ausgeweiteten Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten der Verkauf von Zigaretten weiter abgesenkt. Wie das Statistische Bundesamt gestern in Wiesbaden mitteilte, wurden von April bis Juni 22 Milliarden – man höre und staune! – Zigaretten versteuert. Das sind 5 Prozent weniger als im Vorjahrsquartal. Und im ersten Quartal 2008 gab es wiederum einen Rückgang von 8,7 Prozent. Diese restriktiven Rauchergesetze in Deutschland zeigen also doch ihre Wirkung.

Der Umkehreffekt ist – und da wird mir jeder Gastwirt natürlich recht geben –, dass die Brauereikonzerne, die bereits jammern, mit einem starken Rückgang zu rechnen haben, weil die Auswirkungen des Rauchverbots die Gastronomie natürlich zu spüren bekommt. Ich denke, dass wir mit diesem Gesetz diese Problematik nicht in der Schärfe angehen wie in Deutschland, weil die Deutschen ja sogar das Rauchen in Bierzelten verboten habe. Die Deutschen haben jetzt, wie etwa in Bayern, auch etwas von diesen restriktiven Gesetzen, Kollege Einwallner, zurückgenommen. Aber es gibt in Deutschland – das gebe ich zu – stärkere gesetzliche Bindungen, was Raucher- und Nichtraucherschutz anbelangt.

Dazu sei auch erwähnt, dass wir mit dem österreichischen Tabakgesetz einer der Vorreiter waren, was das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden anbelangt. Das haben wir auch im Gesetz festgeschrieben. Strafen gab es dafür allerdings keine. Ein Gesetz ohne Sanktion ist – und da wird mir der Herr Professor recht geben – wie ein Tiger ohne Zähne.

Ich denke, mit der vorliegenden Novelle wurden endlich auch Sanktionen im Sinne von Verwaltungsstrafen festgeschrieben. Wir haben im Ausschuss gehört, dass es die Möglichkeit gibt, eine Strafe in einer Höhe von bis zu 10 000 € festzulegen. Kontrolliert wird das Ganze, Herr Kollege Einwallner, wie im Ausschuss gesagt, durch die Bezirks­verwaltungsbehörden. Vielleicht gibt es dann eine Raucherpolizei oder so irgend­jemanden. (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Einwallner.) Die Bezirksverwaltungs­behörde wird sich eben um die Vollziehung dieses Gesetzes bemühen müssen. Wer das in Feldkirch macht, das weiß ich nicht, denn ich habe diesbezüglich noch keinen Kontakt hergestellt. Aber das wirst ja Du dann als Vorarlberger Raucherapostel, als „Missionar“ sicher nachprüfen. Dann werden wir von Dir entsprechende Inputs bekom­men, lieber Kollege Einwallner.

Wir haben mit diesem Gesetz auch einen Ausgleich mit den Gastronomen gefunden, weil wir hier eine recht große Flexibilität eingebaut haben, die es ermöglicht, sich auch freiwillig zu deklarieren. Wir haben uns bemüht, hier Wahlmöglichkeiten zu schaffen.

Damit wird sich dann Kollege Perhab, unser Paradegastronom, auseinandersetzen, denn Kollege Mitterer hat sich da selbst ein bisschen ins Abseits gestellt, indem er unsere Ministerin als schwächlich bezeichnet hat. Das kann man natürlich – schon gar nicht in diesem Ausmaß – goutieren, Herr Kollege.

 


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