BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 19

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

drei letzten, muss man sagen – in 20 Monaten wettzumachen, das wäre wohl ein überzogener Anspruch.

Ich möchte auf die Verbesserungen nicht mehr im Detail eingehen. Sie wurden hier referiert, und ich denke, es sind bedeutende Verbesserungen, die auch vom Betrag her – zwischen 70 und 1 100 € im Jahr – durchaus beachtlich sind.

Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass mit diesem Pflegepaket auch im Bereich der 24-Stunden-Betreuung politisch eine Reihe von Verbesserungen akkordiert worden ist, die sich nicht im Bundespflegegeldgesetz finden, weil es da um Richtlinien des Sozialministers und um Vereinbarungen mit den Ländern geht. Auch diese Verbesserungen im Bereich der 24-Stunden-Betreuung sind in jeder Beziehung erwähnenswert, weil es nun auch da gelungen ist, ein rundes Paket zu schnüren, das nun auch in großem Ausmaß angenommen wird.

Durch die Erhöhung der Förderung ab 1. November 2008, durch den Wegfall der Vermögensbeurteilung im Bereich der 24-Stunden-Betreuung sowie durch einige andere Verbesserungen ist es gelungen, tatsächlich das größte Legalisie­rungs­projekt der österreichischen Geschichte zu realisieren.

Sie wissen, noch vor knapp einem Jahr standen tausende betroffene Menschen und deren Beschäftigte in der Illegalität. Zwischenzeitlich gibt es in diesem Bereich mehr als 13 000 legale Beschäftigungsverhältnisse – zwar überwiegend auf selbständiger Basis, das soll uns aber nicht stören, denn auch Selbständige sind voll kranken-, unfall- und pensionsversichert und damit in den Sozialschutz einbezogen. Damit ist auch 13 000 Haushalten diese Furcht vor einer möglichen Kontrolle genommen, und die Illegalität ist beendet.

Der Hinweis von Herrn Bundesrat Schennach auf die Situation von Kindern und Jugendlichen ist hier im Bundesrat zu Recht erfolgt, denn Sie wissen ja wahr­scheinlich – und wenn nicht, dann sage ich es Ihnen jetzt –, dass die Pflege­geldzuerkennung für Kinder und Jugendliche zu über 90 Prozent in der Verantwortung der Länder liegt, weil der Bund im Wesentlichen nur für Beschäftigte und für Pen­sionsbezieher und -bezieherinnen zuständig ist, was die Zuerkennung betrifft. Für alle anderen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sind die Länder zuständig.

Richtig ist, dass die Steiermark da bereits bisher eine großzügigere Lösung hatte; freilich befristet bis 31. Dezember 2008, im Vertrauen darauf, dass bis dahin eine bundesweite Lösung zustande kommt, die ja nun tatsächlich erreicht worden ist. Alle Länder haben diese Neuregelung für Kinder und Jugendliche in hohem Einvernehmen begrüßt.

Ich meine also, die pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen haben heute allen Grund, sich auf einen guten Beschluss im Bundesrat zu freuen. Ich würde mich auch freuen, wenn dieser Beschluss einstimmig erfolgen könnte. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

9.32


Präsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. – Bitte.

 


9.32.52

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Buchinger, Sie stoßen sich ein bisschen daran, dass Ihnen eine Oppositionspartei sagt, am Abend wird der Faule fleißig.

Herr Minister, wie anders soll man es bezeichnen, wenn eineinhalb Jahre an einem Pflegepaket herumgebastelt – um nicht zu sagen, herumgedoktert – wird, Sie sämt­liche konstruktiven Anträge der Opposition absolut unbeachtet lassen, und kurz vor der


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite