BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 30

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tember doch ein Tag ist, der in die Geschichte eingehen wird. In 19 Stunden ist das beschlossen worden, was in zwei Jahren Arbeit nicht möglich war. Der Zeitdruck hat einige Fehler produziert. – Irren ist menschlich, das kann passieren. Da zeichnet sich aber, wie ich meine, doch ab, dass die Oppositionsparteien offensichtlich profes­sioneller arbeiten als die Regierungsparteien. Die Änderungen, die heute zur Dis­kussion stehen, kommen jedoch nichtsdestotrotz den Österreicherinnen und Öster­reichern zugute.

Was die Pensionserhöhung betrifft, also die Erhöhung um 3,4 Prozent plus die Einmal­zahlung, so sind wir grundsätzlich damit einverstanden, aber nicht wirklich zufrieden. Natürlich müssen die Pensionen regelmäßig an die Preise angepasst werden, aber die Frage ist auch, wie wir das tun. Wir haben in den letzten Wochen erlebt, dass eine Diskussion um die Erhöhung – ob um 3,2 oder 3,4 Prozent – entbrannt ist. Bei einer Mindestpension macht dieser Unterschied „fette“ 1,50 € aus – nicht einmal genug, um ein Sparbuch zu eröffnen, gerade genug um sich darum einen halben Laib Brot zu kaufen.

Vielleicht ist eine generelle prozentuelle Pensionserhöhung doch nicht der Weisheit letzter Schluss. Wenn wir da am System nichts ändern, werden die Ungerechtigkeiten noch weiter ansteigen und das Pensionssystem wird weiter belastet werden.

Der Verlängerung der sogenannten Hacklerregelung stehen wir positiv gegenüber, glauben aber, dass sie noch immer nicht ausgereift ist. Die derzeitige Regelung endet abrupt im Jahr 2013. – Das kann es doch wohl nicht gewesen sein.

Besonders unverständlich sind die Übergangsregelungen des SPÖ-Antrages für die Zeit nach 2013. Dort ist nämlich vorgesehen, dass das Antrittsalter für die vorzeitige Alterspension jedes Jahr um ein halbes Jahr hinaufgesetzt wird. Das sieht dann in der Praxis so aus, dass Menschen einfach in die Korridorpension gezwungen werden.

Ein Beispiel dazu: Wer am 31. Dezember 1955 geboren worden ist, darf mit 1. Jänner 2017 in Pension gehen. Wer nur einen Tag später, also am 1. Jänner 1956, geboren worden ist, muss bis Juli 2017 warten – und das Ganze wiederholt sich dann im Zehnjahresrhythmus. (Bundesrat Gruber: Das wollen wir nicht!) Genau. Das wollen wir auch nicht. Das ist sozusagen irrtümlich beschlossen worden, und deshalb ersuche ich Sie, diesem widersprechenden Paragraphen nicht zuzustimmen.

Auch die Reform der Beamtenbesoldung und der Beamtenpension steht uns noch ins Haus. Aber vielleicht haben die beharrenden konservierenden Kräfte in einer zukünf­tigen Regierung nicht mehr die Oberhand.

Ich möchte noch einiges zum Opferfürsorgegesetz sagen: Grundsätzlich ist einmal zu kritisieren, dass die Menschen, die den Massenmord mitorganisiert haben beziehungs­weise mittragen mussten, diese Jahre als Pensionszeit angerechnet bekommen. Ich möchte gar nicht thematisieren, ob das gerechtfertigt ist oder nicht, aber was mir persönlich wirklich sauer aufstößt, ist die Tatsache, dass unschuldig verfolgte Menschen dieses Privileg noch immer nicht zugesprochen bekommen haben.

Wenn zum Beispiel Homosexuelle oder Bibelforscher im KZ untergebracht waren und das überlebt haben, bekommen sie, ganz im Gegensatz zu ihren Bewachern und Aufsehern, diese Zeit nicht für die Pension angerechnet. Das ist schon eine Unge­rechtigkeit, ein Armutszeugnis, und – Herr Bundesminister, ich möchte meinen Blick in Ihre Richtung wenden – es ist für mich, ehrlich gesagt, nicht nachvollziehbar, warum es diesbezüglich eine Weisung gibt.

Ich habe da eine Presseaussendung mitgenommen. Es sind in Oberösterreich 29 An­träge eingegangen, und von der zuständigen Sektion Ihres Sozialministeriums wurden diese Anträge sozusagen in Abrede gestellt. (Bundesminister Dr. Buchinger: Sie


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