BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 44

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Bundesminister außer Dienst Karl Blecha, der Chef des Pensionistenverbandes, und Andreas Khol vom Seniorenbund haben immer wieder auf die berechtigten Forderun­gen der Pensionistinnen und Pensionisten hingewiesen. Sie haben sich dafür einge­setzt, dass es hier zu ganz, ganz wesentlichen Verbesserungen kommt. In stunden­langen Verhandlungen haben die beiden für die älteren Menschen sehr, sehr viel erreicht.

Ein paar Punkte: Die Pensionsanpassung 2009 erfolgt, und das ist ganz wichtig, nach dem Pensionistenpreisindex in der Höhe von 3,4 Prozent und ist bereits wirksam ab November 2008. Das heißt, die älteren Menschen bekommen ab November 2008 eine kräftige Pensionserhöhung.

Wesentlich für uns ist auch, dass der Deckel der Pensionsanpassung von 55 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage auf 60 Prozent angehoben wird. Das heißt, Pensionen bis 2 412 € erhalten die volle 3,4-prozentige Anpassung; darüber liegende Pensionen erhalten einen Fixbeitrag von 82 €.

Darüber hinaus gibt es eine gestaffelte Einmalzahlung; Kollegin Kerschbaum hat es an sich beklagt, dass diese Einmalzahlung kommt. Es gibt jetzt eine kräftige Pen­sionserhöhung, die es in diesem Ausmaß nicht gegeben hätte, waren doch „nur“ 3,2 Prozent vorgesehen. Jetzt gibt es 3,4 Prozent, das ist um einiges mehr – und die Einmalzahlung ist nichts anderes als ein Teuerungsausgleich. (Bundesrätin Kersch­baum: Die Teuerung wird auch länger halten als ein Jahr!) Natürlich. Nur hätte man das auch erst ab 1. Jänner nächsten Jahres machen können. Man macht es aber bereits jetzt. (Beifall bei der SPÖ.)

BezieherInnen von Pensionen bis zu einer Ausgleichszulage von 747 € bekommen einen Teuerungsausgleich von 20 Prozent, von Pensionen in der Höhe von 747 € bis 1 000 € 150 €. BezieherInnen von Pensionen höher als 1 000 € bis 2 000 € erhalten einen Teuerungsausgleich von 150 bis 50 € abfallend, denn diese haben ja schon eine höhere Pension. BezieherInnen von Pensionen höher als 2 000 € bis zur ASVG-Höchstpension von 2 800 € bekommen 50 € an Teuerungsausgleich.

Von dieser Einmalzahlung ist kein Krankenversicherungsbeitrag zu entrichten. Leider, muss ich sagen, wird der Finanzminister bei diesem Teuerungsausgleich auch noch einmal zuschlagen, wird von diesem Teuerungsausgleich einiges zu versteuern sein, weil das natürlich zusammengerechnet wird. Das ist leider so. Da wir hier nicht in der Lage sind, entsprechende Änderungen an diesem Gesetz durchzuführen (Bundesrat Konecny: Einkommensteuergesetz!), und das Einkommensteuergesetz nicht ändern können, müssen wir das leider zur Kenntnis nehmen, dass das so ist. (Ruf bei der ÖVP: Das habt ihr versäumt, gell?) – Kollege Saller hat ja auch darauf hingewiesen, wie wichtig und gerecht es ist, dass man hier etwas tut. Auch ihr hättet an diese Dinge denken können.

Vor allen Dingen ist ja niemand von der SPÖ Finanzminister, sondern der Finanz­minister heißt bekanntlich noch immer Molterer, der jetzt gerade über die Sicherung der Sparbücher nachdenkt, was natürlich richtig und auch wichtig ist, aber er hätte auch daran denken können, dass man den Pensionistinnen und Pensionisten bei der Einmalzahlung die Steuer erlassen könnte.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Abschaffung der sogenannten Wartefrist, die zur Folge hatte, dass Pensionen im ersten Jahr nach der Pensionierung nicht angepasst werden. Nun erhalten alle Neupensionisten die beschlossene Anpassung bereits im ersten Pensionsjahr. Das ist auch wichtig, denn es hat Menschen gegeben, die sehr, sehr lange darauf warten mussten, dass ihre Pension entsprechend angepasst wird. Diese Ungerechtigkeit ist damit auch beseitigt.

 


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