BundesratStenographisches Protokoll762. Sitzung / Seite 5

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Die österreichische Staatsgründung wird nach einem klaren juristischen Konzept voll­zogen. Jeder Schritt ist systematisch abgesichert, es gibt keinen Raum für eine Band­breite von möglichen Interpretationen. Damit wird ein Fundament gelegt, welches dau­erhaften Bestand hatte und auch durch das vorübergehende faschistische Regime nicht zerstört werden konnte.

Mit der neuen Verfassung vom 30. Oktober 1918 war unter Bruch der alten Verfassung eine Revolution im rechtlichen Sinne erfolgt. Dieses Konzept wird schon im Dezember 1918 reformiert und eine organisatorisch zwar vom Parlament unabhängige, ihm poli­tisch aber weiter unterworfene Staatsregierung etabliert. Aufrecht bleibt jedoch das Konzept der „Parlamentsherrschaft“, das den Volkswillen über seine Repräsentanten im Parlament in der staatlichen Willensbildung unbeeinträchtigt von einer Regierung verwirklichen soll.

Die politische Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament macht das Wesen des parlamentarischen Systems aus. Als „Geburtstag“ des parlamentarischen Systems in Österreich kann somit der 30. Oktober 1918 gewertet werden.

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang, auch auf die Ausstellung hiezu, die gerade in Vorbereitung ist, hinzuweisen. Die Ausstellungseröffnung ist am 12. November.

13.06.21Mandatsverzicht und Angelobung

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Eingelangt ist ein Schreiben des Nieder­österreichischen Landtages betreffend Mandatsverzicht eines Mitgliedes des Bundes­rates.

Hinsichtlich des Wortlautes dieses Schreibens verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Schreiben des Präsidenten des Niederösterreichischen Landtages betreffend Mandats­verzicht

Anlage 1:

„Der Landtag von Niederösterreich

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 1a

Ltg.-W-5/5-2008                                                                                     XVII. Gesetzgebungsperiode

Betreff: Verzichtserklärung Mitglied des Bundesrates Werner Herbert

An den

Präsidenten des Bundesrates

Herrn Jürgen Weiss

Parlament

1017 Wien

Sehr geehrter Herr Präsident!

Herr Bundesrat Werner HERBERT teilte mit Schreiben vom 20. Oktober 2008 mit, dass er mit Ablauf des 27. Oktober 2008 auf sein Mandat als Bundesrat verzichtet.

Sein Ersatzmitglied LAbg. Edmund TAUCHNER rückt an seine Stelle nach.

St. Pölten, am 21. Oktober 2008

Der Präsident des Landtages von Niederösterreich“

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