Kollegen! Diese Gesetzesänderung betreffend Privatfernsehen und Privatradio ist aus unserer Sicht differenziert zu sehen.
In Summe sind wir gegen diese Gesetzesänderung, und zwar aus einigen Gründen, die ich gleich erläutern werde. Aber es ist im Sinne der Diskussion im Hohen Hause, im Nationalrat, auch etwas Positives passiert, es wurde nämlich ein Entschließungsantrag aller Parteien eingebracht, um den Kinderschutz im Fernsehen zu verstärken. Dieser Antrag ist jedoch etwas zahnlos, weil es nur um einen freiwilligen Verzicht auf Werbebeiträge bei Kindersendungen und Kinderfilmen geht und leider keine Sanktionen vorgesehen sind, wodurch wir darauf angewiesen sind, dass Privatfernsehen und Privatradio dieser Empfehlung des Nationalrates und letztlich auch des Bundesrates freiwillig folgen.
Nun zur Gesetzesänderung selbst: Keiner, auch keine Partei im Nationalrat, war begeistert von der Ratifizierung eines Gesetzes, das uns von der EU vorgegeben wurde, denn darin ist keine Hilfe für den ORF zu finden, und gerade dem ORF müsste man in einer solchen Phase helfen. Es ist keine Garantie für bessere Finanzierungen darin vorgesehen und es ist auch keine Garantie für bessere Programme herauszulesen.
Man verschanzt sich bei diesem Gesetz einfach hinter den Vorgaben der Europäischen Union und nimmt diese zur Kenntnis, hat es aber verabsäumt, dass Österreicher im Europäischen Parlament einen besseren Gesetzesvorschlag ausgearbeitet hätten. – Leider ist das nicht passiert!
Der Nationalrat beschließt diese Änderung nun in vorauseilendem Gehorsam – wir sind hier schon wieder Musterknaben, denn wir hätten noch bis Dezember 2009 Zeit, aber nein, dieses Gesetz muss schon im Jänner beschlossen werden!
Wie gesagt, aufgrund all der Dinge, zu denen wir auch im Nationalrat unsere Bedenken geäußert haben, werden wir dieser Änderung des Gesetzes keine Zustimmung erteilen. (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl.)
13.19
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Sodl. – Bitte.
13.20
Bundesrat Wolfgang Sodl (SPÖ, Burgenland): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dieser Novellierung des Privatfernseh- und Privatradiogesetzes handelt es sich um die Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste – Kollege Mitterer hat das in dieser Form ja schon angesprochen –, und diese Richtlinie beinhaltet neben zahlreichen Vorschriften auch Liberalisierungen im Bereich Fernsehwerbung und Teleshopping.
Die vorgezogene Anpassung an diese Richtlinie gewährleistet die Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherung des dualen Systems in Österreich. Dadurch kann der relativ kleine Standort Österreich für internationale Betreiber besser gesichert werden. Ohne die frühzeitige Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen wäre eine Abwanderung insbesondere von Satellitenrundfunkanstalten in das Ausland nicht auszuschließen. Durch diese Richtlinie werden neue Unterbrechungsmöglichkeiten geschaffen, die letztendlich eine Erleichterung der Finanzierung des dualen Systems bringen.
Sehr geschätzte Damen und Herren, ich möchte den Punkt Unterbrechung von Kindersendungen ansprechen, der auch im Ausschuss des Bundesrates und vor allem im Plenum des Nationalrates intensiv diskutiert wurde. Kollege Mitterer hat das in dieser Form angesprochen. Fakt ist, dass es hier im Wesentlichen zu keiner Veränderung der
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