BundesratStenographisches Protokoll767. Sitzung / Seite 86

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Die neuen Regelungen schränken den Ermessensspielraum der Aufsichtsbehörden bei der Zustimmung zu Zusammenschlüssen und Beteiligungserwerben bei Banken, Versi­cherungen oder Wertpapierfirmen in einer Weise ein, die im Wesentlichen der in Öster­reich üblichen Verwaltungspraxis entspricht.

Der Anlegerschutz in den einzelnen Finanzmarktgesetzen wird vereinheitlicht und außerdem die Produktfamilie Lebensversicherung um einen neuen Vertragstyp, näm­lich die kapitalanlageorientierte Lebensversicherung mit Garantiezins, erweitert.

Meine Damen und Herren! Bei Tagesordnungspunkt 13 liegt die Gesetzesgrundlage vor, den österreichischen Beitrag zur Entschuldung Liberias festzulegen. Konkret geht es dabei um die Überweisung von 4,8 Millionen Sonderziehungsrechten; das sind rund 5,56 Millionen €, die zugunsten Liberias an den Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder eingezahlt werden. Liberia hat mit allgemeinen Wahlen im Herbst 2005 den jahrzehntelang geführten Bürgerkrieg beendet. Seither wurden gute wirtschaftliche Fortschritte erzielt. Das Land wurde daher nach 20 Jahren wieder in den Internationa­len Währungsfonds aufgenommen.

Meine Damen und Herren! Ich kenne auch die kritische Diskussion im Zusammenhang mit dieser Unterstützung, ich glaube aber, dass in Liberia erste positive Schritte gesetzt worden sind und dass daher eine entsprechende Unterstützung sehr wohl vertreten werden kann, zumal die Unterstützung über einige Jahre hinweg geht und so auch die Fortschritte entsprechend kontrolliert werden können, was dort mit dem Geld passiert.

Meine Damen und Herren, es kann nicht so sein, dass die westliche Welt zwar die Bodenschätze Afrikas will, wirtschaftliche Hilfe aber oder Hilfe dann, wenn es ein Land geschafft hat, demokratische Verhältnisse aufzubauen, nicht gewährt. Letztendlich muss es auch in unserem Interesse sein, dass sich der afrikanische Kontinent politisch beruhigt und Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Bevölkerung dort auch ein menschenwürdiges Leben leben kann. (Präsident Reisenberger übernimmt wieder den Vorsitz.)

Im Tagesordnungspunkt 14 wird das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem König­reich der Niederlande geregelt. Durch die Abschaffung der Abzugssteuern in den Nie­derlanden auf Einkünfte von nicht ansässigen Künstlern und Sportlern wird eine Ände­rung des bilateralen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung erforderlich, wobei durch eine Revision für diesbezügliche Einkünfte die Anrechnungsmethoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anwendung kommen.

Meine Damen und Herren, wir werden all diesen Gesetzesvorlagen unsere Zustim­mung erteilen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.39


Präsident Harald Reisenberger: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ertl. – Bitte.

 


13.39.56

Bundesrat Johann Ertl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich spreche über Liberia. Liberia ist ein Staat in Westafrika und war zunächst ein Projekt zur Ansiedlung ehemaliger afroamerikanischer Sklaven aus den Vereinigten Staaten. Es ist einer der ersten unab­hängigen Staaten auf dem afrikanischen Kontinent.

Konflikte zwischen den Nachkommen ehemaliger afroamerikanischer Sklaven und län­ger ansässigen Ethnien prägen das Land bis heute. Von 1989 bis 2003 herrschte in Liberia Bürgerkrieg. Das Land hat jetzt zirka 3,5 Millionen Einwohner. Bereits einmal wurden international 420 Millionen € als Entwicklungshilfe bereitgestellt, und Liberia wurde in viele multinationale Gemeinschaften eingebunden.

 


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