BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 39

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Wir sind aber nicht einer Meinung, wenn es darum geht, dass Sie zusätzliche Ein­nahmen wollen, denn ich denke, in einer Zeit der Wirtschaftskrise, in der es vielen Leuten schlecht geht, in der viele Leute arbeitslos sind, ist es nicht sinnvoll, neue Steuern einzuführen (Bundesrat Mag. Klug: Von denen wollen wir es eh nicht! – Bundesrat Kraml: Wer redet von neuen Steuern?), sondern da sollten wir schon den Sparstift ansetzen, wie es meine Kollegin schon gesagt hat, etwa in der Verwaltung, bei der Beseitigung von Doppelgleisigkeiten, wo man noch viel einsparen könnte. Das müssen wir meiner Meinung nach angehen. Es kann nicht sein, dass wir auf Kosten unserer Kinder leben. Wir sollten daher Maßnahmen in diese Richtung setzen.

Aber in diesem Gesetz geht es ja im Wesentlichen um die Umsetzung – mein Kollege hat schon darauf hingewiesen – von EU-Recht im Bereich des Arzneimittelgesetzes, des Gewebesicherheitsgesetzes, des Arzneiwareneinfuhrgesetzes und des Gesund­heits- und Ernährungssicherheitsgesetzes. Darin sind einige Dinge geregelt.

Im Gewebesicherheitsgesetz geht es darum, dass der Transport von Zellen und Geweben jetzt auch durch Dritte erfolgen kann, auch wenn keine Bewilligung der Gewebebank vorliegt. Aber um die Sicherheit zu garantieren, kann das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen kontrollieren. Ich denke, das ist wichtig. Im Arznei­wareneinfuhrgesetz wird hinzugefügt, dass bereits der Versuch einer Übertretung straf­bar ist. Bei der Änderung im Arzneimittelgesetz ist auch festgeschrieben, dass bei einer klinischen Prüfung die Mitglieder der Ethikkommission ihre Verhältnisse zu Pharmafirmen offenlegen sollen. Das ist ein wichtiger Punkt, der aus meiner Sicht zu begrüßen ist.

Beim Begriff Arzneimittelspezialität geht es auch um eine Anpassung, eine Verbes­serung und Überwachung der Beschlagnahme von Lebensmitteln, die verdächtig sind, Arzneimittel zu sein oder Stoffe zu enthalten, die laut Anti-Doping-Kommission als verbotene Wirkstoffe gelten.

Es werden auch die Bestimmungen bezüglich neuartiger Therapien und Kinderarznei­mittel geändert.

Ich meine, wir haben, wie ich bereits ausgeführt habe, ein gutes Gesundheitssystem in Österreich und liegen damit an der Spitze. Dieses ist allerdings trotzdem ständig weiterzuentwickeln und auch zu verbessern, wobei man natürlich auch die Kostenfrage in den Griff bekommen muss. Dieses Gesetz ist ein Weg dahin, auch künftig die Arz­neimittelsicherheit zu gewährleisten. Dazu werden wir daher unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

10.38


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Stöger. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


10.38.15

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, es ist wichtig, die Kette der Arzneimittel sicherzustellen und auch die Einfuhr der Arzneimittel zu verbessern. Wir sind zuneh­mend mit dem Umgang mit illegalen Arzneimitteln konfrontiert – und um da staatlicherseits Einfluss nehmen zu können, ist es notwendig, die Strafbestimmungen klarer zu fassen beziehungsweise auch den Versuch unter Strafe zu stellen. Das soll sicherstellen, dass die Menschen zu jenen Medikamenten kommen, die sie tatsächlich brauchen. Das soll aber auch sicherstellen, dass dann diese Medikamente und diese Arzneimittel auch jene Qualität haben, die sich die Menschen auch verdienen. Wir merken, dass gerade auf diesem Feld die kriminellen Kräfte stärker werden, weil man


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